Wer unter 25 Jahren ist und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, soll von der Bundesagentur für Arbeit sofort einen Job oder einen Ausbildungsplatz vermittelt bekommen.

Auf einen Punkt des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verweist Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) besonders gern: In Paragraph 3 ist festgeschrieben, dass der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit künftig Priorität hat.

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Menschen unter 25 Jahren, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, sollen sofort in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden.

Klappt dies nicht, soll den Betroffenen zumindest eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit — Stichwort Ein-Euro-Jobs — angeboten werden.

Im Gegenzug für die verstärkten Bemühungen um junge Menschen, müssen diese auch mit härteren Sanktionen rechnen, wenn sie eine Arbeit oder Ausbildung ablehnen.

Ihnen wird dann für drei Monate die Geldleistung gestrichen. Kosten für Unterkunft und Heizung werden direkt an den Vermieter überwiesen. Bestehen bleibt aber der Anspruch auf Beratung und Vermittlung durch die Arbeitsagentur.

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