Hartz-Lexikon (12):Arbeitslosengeld II

Den Antrag auf ALG II dürfen alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stellen. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I ist das ALG II aus Steuermitteln finanziert.

Von Jonas Viering

Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten von 2005 an das Arbeitslosengeld II, kurz Alg II.

Erwerbsfähig bedeutet, dass jemand mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Damit können auch bisherige Sozialhilfe-Empfänger das höhere Alg II erhalten.

Hilfsbedürftig bedeutet, dass jemand seinen Lebensunterhalt und den von Partner und Kindern nicht aus Vermögen oder dem Partnereinkommen bestreiten kann.

Das Alg II ersetzt die Arbeitslosenhilfe. Die Nummer II trägt es in Abgrenzung zum Alg I, das Jobsuchende von 2006 an nur noch zwölf Monate (über 55 Jahre: 18 Monate) erhalten.

Alg I ist eine Versicherungsleistung, Alg II dagegen aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe beträgt 345 Euro monatlich in Westdeutschland, 331 Euro im Osten.

Beim Übergang von Alg I zu II wird zwei Jahre je nach früherem Einkommen ein Zuschuss von maximal 160 Euro gezahlt. Hinzu kommen Zuschläge für Angehörige und Miet- sowie Heizkosten.

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