Eine Analyse von Heribert Prantl

Das Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts ermahnt den Gesetzgeber, Arme und Kinder zu achten. Die Quintessenz der Entscheidung im Überblick.

Was ist ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums?

Hartz IV, ddp

Demonstranten fordern vor dem Bundesverfassungsgeric t in Karlsruhe mit einem Plüschherz mehr Hilfe für Kinder aus armen Familien. (© Foto: ddp)

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Das Gericht hat ein solches Grundrecht zum ersten Mal formuliert: "Es sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." So heißt es im ersten Leitsatz des Urteils. Dem Gesetzgeber komme aber "ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen" zu, "die mit der Bestimmung der Höhe verbunden sind". Der Anspruch müsse den "gesamten existenznotwendigen Bedarf" des Menschen decken. Der Gesetzgeber habe aber dabei die Wahl, ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert.

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