Der große Hartz-IV-Nachschlag bleibt aus: Lediglich chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Eltern sollen von der neuen Härtefall-Regelung profitieren.
Eine Woche nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden nur wenige Hilfebedürftige sofort zusätzliche Leistungen bekommen. Das hat das Bundesarbeitsministerium am Dienstagabend in einem Härtefall-Katalog festgelegt. Danach können chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer oder geschiedene Eltern, die von der Grundsicherung (Hartz IV) leben, staatliche Extra-Zahlungen erhalten. Kosten für Nachhilfe-Unterricht werden nur in besonderen Einzelfällen gewährt.
Leben mit Hartz IV: Nur wenige Hilfebedürftige werden zusätzliche Leistungen bekommen. (© Foto: dpa)
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Die Verfassungsrichter hatten zur Eile gedrängt: Mit ihrem Urteil, in dem sie vom Gesetzgeber ein komplett neues Berechnungsverfahren für sämtliche Hartz-IV-Sätze verlangten, setzten die Richter auch eine neuartige Regelung für Härtefälle in Kraft. Danach muss der Sozialstaat Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) über die Regelleistung hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung stellen, um einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf zu decken". Dabei geht es um außergewöhnliche laufende Belastungen.
Nicht damit gemeint sind einmalige Ausgaben. Dazu zählt das Arbeitsministerium zum Beispiel die Praxisgebühr bei Arztbesuchen, die Bekleidung für Übergrößen, Brillen, das Ersetzen einer kaputten Waschmaschine, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe. Solche Ausgaben müssen Hilfebedürftige weiter von dem Hartz-Regelsatz abknapsen, der sich auf monatlich 359 Euro für einen Erwachsenen beläuft.
Endlich konkreter
Der neue Katalog des Ministeriums konkretisiert nun, was mit den Härtefällen gemeint ist. Dazu gehören "im Ausnahmefall" nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei der Hauterkrankung Neurodermitis oder Hygieneartikel für Aidskranke. Rollstuhlfahrer, die den Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen können und keine fremde Hilfe erhalten, bekommen die Kosten für eine Putz- oder Haushaltshilfe ersetzt. Außerdem sind in der Liste der Hartz-IV-Zusatzleistungen auch die Fahrt- und Übernachtungskosten aufgeführt, die bei Eltern für den Besuch der von ihnen getrennt lebenden Kinder anfallen.
Kosten für Nachhilfeunterricht werden dagegen nur im besonderen Einzelfall gewährt. "Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt", heißt es in dem Katalog. Als Beispiele nennt das Ministerium eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie. Außerdem müsse "die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfs innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen". In der Regel werden die Kosten für den Nachhilfeunterricht aber nicht übernommen.
Kein "Wünsch-dir-was-Katalog"
Die Aufzählung sei "nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde", teilte das Ministerium weiter mit. Die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften, die die etwa 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger betreuen, erhalten nun umgehend eine entsprechende Arbeitsanweisung. Bis zum 1. April will die Bundesregierung außerdem eine gesetzliche Regelung schaffen.
Die Liste soll dazu beitragen, die Antragsflut in den Jobcentern einzudämmen und die Kosten für die Zusatzleistungen zu begrenzen. Nach Angaben der BA hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Ansturm auf die Behörden eingesetzt. Die Leistungsempfänger reagierten immer sehr schnell, "wenn mehr Geld in Aussicht steht", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur. Rechtsanwälte, die Betroffene auf mögliche Zusatzleistungen hinwiesen, dürften diesen Effekt verstärkt haben. Sozialverbände wie der VdK hatten eine großzügige Auslegung der Härtefall-Regelung gefordert. Der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), sagte dazu: Dies sei kein "Wünsch-dir-was-Katalog".
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(SZ vom 17.02.2010/mel)
Machtkampf in der Linken
@fadetogrey: "Aggressiver Zynismus der Behördensprecherin"
Zitat:
" "Die Leistungsempfänger reagierten immer sehr schnell, 'wenn mehr Geld in Aussicht steht', sagte eine Sprecherin der Bundesagentur." "
und Ironie an wunderte sich anscheinend sehr, weil es denen doch eigentlich - und das gerade in finazieller Beziehung - so gut geht. Ironie aus.
Hat die Frau eins an der Klatsche oder was?
Und jetzt dürfen alle Deutschen und Schweizer schnell petzen gehen.
Ich glaube, ich erinnere mich an den TV-Bericht, in dem Trampoline hergestellt werde. Es ist eine Frage der Zeit, bis hier die Dämme brechen, damit man endlich die Löhne senken kann! Die Werkzeuge hierzu sind in Hülle und Fülle vorhanden. Ich befürchte, dass derartige Berichte nur die Spitze des Eisbergs sind.
Nicht die Masse ist gefragt sondern die Klasse, die in der Lage ist, dauerhaft einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachzugehen!
Zitat:
"Die Leistungsempfänger reagierten immer sehr schnell, 'wenn mehr Geld in Aussicht steht', sagte eine Sprecherin der Bundesagentur."
Der unverhohlene Zynismus in den Worten dieser Vertreterin einer staatlichen Behörde, offenbart das ganze Ausmaß der Aggression, auf die Leistungsempfänger stoßen, wenn Sie ihre Rechte einfordern.
In diesem Fall: Das Recht auf unverzügliche Sonderzahlungen, welches soeben vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden ist.
Wer einmal erlebt hat, mit welchen Brachial-Methoden die Arbeitsagentur versucht, ihre "Kunden" finanziell zu strangulieren, kann sich ungefähr ausmalen, welche Erschütterungen das Urteil des BVG im Weltbild dieser Behörde ausgelöst haben muss.
Ich befürchte nur, dass die Arbeitslosen dafür büßen müssen. Westerwelles Diffamierungen und der Zynismus der Behördensprecherin lassen für die "Kunden" nichts Gutes erahnen.
Der Krieg gegen Arbeitslose, der in den Argen stattfindet, geht weiter. Das BVG-Urteil wird dafür sorgen, dass er an Schärfe zunimmt, und Westerwelle liefert der Inquisition das moralische Rüstzeug.
Hatte das Gericht nicht gesagt, dass der Satz für die Kinder endlich adäqut berechnet werden muss. Das war doch eigentlich DIE vorherrschende Aufgabe.
Aber wo bleibt die entsprechende Änderung?
Paging