Hartz-IV-Missbrauch:Arbeitspflicht ist Unfug

Wo es um Geld geht, wird betrogen - Hartz-IV-Empfänger bilden da keine Ausnahme. Doch Arbeitslose als Faulenzer zu brandmarken, ist reiner Populismus.

Thomas Öchsner

Ein Sprichwort besagt: "Kaum ist das Gesetz gemacht, fängt der Missbrauch schon an." So war und ist es auch mit den Hartz-IV-Gesetzen. Umstritten ist aber, wie stark hier geschummelt wird. Der Bericht über den Leistungsmissbrauch, den die Bundesagentur für Arbeit jetzt vorgelegt hat, liefert auf diese Frage nur unzureichende Antworten.

Die Missbrauchsquote bei Hartz IV liegt offiziell bei unter zwei Prozent. (Foto: Foto: dpa)

Wo immer es um Geld geht, wird betrogen. Nach der Bilanz der Nürnberger Behörde scheinen die Hartz-IV-Empfänger dies kaum zu tun. Die Missbrauchsquote liegt offiziell bei unter zwei Prozent. Häufig werden dabei diejenigen ertappt, die falsche Angaben über ihr Nebeneinkünfte oder ihr Vermögen machen. Die Kontrollen sind deshalb richtig, auch wegen ihrer abschreckenden Wirkung. Die Bundesagentur registriert allerdings nur nachweisbare Fälle.

Tatsächlich dürften es deutlich mehr sein. Das meinen zumindest Menschen, die selbst Langzeitarbeitslose betreuen und immer wieder feststellen, dass sich mancher vermeintlich Hilfebedürftige lieber aus dem System abmeldet, als seine Pflichten zu erfüllen. Dies liegt nicht zuletzt an der lukrativen Schwarzarbeit, die für die Kontrolleure oft keine Spuren hinterlässt.

Trotzdem wäre es unfair, alle Hartz-IV-Empfänger zu diskriminieren und als Faulenzer zu beschimpfen. Die große Mehrheit sucht verzweifelt einen Job, findet aber keinen, weil es in der Privatwirtschaft nicht genügend Arbeit gibt. Es ist deshalb reiner Populismus, eine Arbeitspflicht für Arbeitslose zu fordern. Schwarze Schafe gibt es überall, bei den Armen wie den Reichen. Wer auf Hartz-IV-Bezieher zeigt, darf die wohlhabendnen Steuerhinterzieher, die ihr Geld in die Schweiz schaffen, nicht ungeschoren davonkommen lassen.

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© SZ vom 02.02.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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