Hartz IV:Mehr Geld gibt es erst in Zukunft

Keine rückwirkende Erhöhung von Hartz IV: Bis zur Reform der Reform dürfen die verfassungswidrigen Regelsätze weiter angewendet werden.

Hartz-IV-Empfänger können auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar nicht mit einer rückwirkenden Erhöhung der Leistungen rechnen. Dies unterstrich das höchste deutsche Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht hatte am 9. Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen müsse. Die bisherige Berechnungsmethode verstoße gegen das Grundgesetz.

Die verheirateten Beschwerdeführer aus Nordrhein-Westfalen hatten ihre zwischen Januar bis Juni 2005 erhaltenen Regelleistungen in Höhe von jeweils 311 Euro als zu niedrig angesehen. Nachdem sie vor anderen Gerichten gescheitert waren, hatten sie sich an die Karlsruher Richter gewandt.

Diese sahen jedoch durch das Urteil vom 9. Februar 2010 schon alle relevanten Fragen geklärt. Die verfassungswidrigen Regelungen könnten noch bis zur Neuregelung angewendet werden. Die im Urteil geschaffene Härtefallregelung gelte nicht rückwirkend.

Nach dem Hartz-IV-Urteil vom Februar muss eine der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Bis zum 31. Dezember muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Wie diese aussehen wird, ist noch umstritten. Auf jeden Fall müssen die Regelsätze auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt werden.

Der damalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat aber betont, dass aus der Entscheidung kein Anspruch auf Anhebung der Sätze folgt. Mehrere Koalitionspolitiker haben sich dafür ausgesprochen, einen Teil der Ansprüche, die Kindern zustehen, in Form von Sachleistungen und Gutscheinen statt Geld zu gewähren.

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