108 Euro. Um so viel Geld kürzte die Agentur für Arbeit Hartz-IV-Empfängern im Dezember 2017 durchschnittlich den Hartz-IV-Satz, wenn sie die Arbeitsuchenden sanktionieren wollte. Beispielsweise, weil der Empfänger Arbeits- oder Ausbildungsangebote abgelehnt hatte. In den meisten Fällen war der Grund aber ein Meldeversäumnis, wenn also etwa jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht wahrgenommen hatte.
Hartz-IV:Leben ohne Angst
Ein Projekt aus Berlin will Hartz-IV-Empfänger vor Kürzungen als Sanktion schützen. Und gleichzeitig das Instrument vor dem Bundesverfassungsgericht bekämpfen.
Von Benedict Witzenberger
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