Hartz IV: Gutscheine:Die Sache hat einen Pferdefuß

Warum Gutscheine für Hartz-IV-Empfänger keine Patentlösung sind - und was der Staat stattdessen machen sollte, um arme Kinder zu fördern.

Heribert Prantl

Ein Gutschein hat Vorteile: Man kann ihn nicht versaufen, weil man dafür zum Beispiel keinen Jägermeister kriegt. Die Verwendung so eines Gutscheins ist nämlich streng geregelt. Das macht ihn in den Augen von Leuten, die Hartz-IV-Bezieher nur für Suffköpfe halten, zu einem guten Instrument der Nacherziehung. Die Armen sollen diszipliniert werden.

Scholz fordert Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Gutschein oder nicht? Die Politik streitet.

(Foto: dpa)

Ein alter Sozialpolitiker wie Heiner Geißler freilich hält das für "absolut indiskutabel". Der SZ sagte der Christdemokrat, es sei "diskriminierend", Lebensmittel oder Bekleidung mit Gutscheinen erwerben zu müssen. So etwas könne nur vorschlagen, wer die "Fiskalpeitsche" schwingen wolle. Der normale Hartz-IV-Regelsatz von 359 Euro müsse in Geld ausbezahlt werden. Für notwendige Erhöhungen dieses Satzes gelte das auch. Nur bei Leistungen, die über den Regelsatz hinausgehen, kann sich Geißler Gutscheine vorstellen - "Bildungsgutscheine" für Musik- oder Sprachunterricht. Aus den Regelsätzen für das Existenzminimum dürfe aber kein Gutschein herausgerechnet werden. Genau das freilich scheint Bundessozialministerin Ursula von der Leyen zu planen: Sie will die Grundsicherung sehr kurz halten und dann mit Gutscheinen aufstocken.

Das Gutschein-System kommt aus dem Flüchtlingsrecht, das immer wieder als fragwürdiges Vorbild für das Sozialrecht herhalten muss: Im Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 ist geregelt, dass die Leistungen für Flüchtlinge auch mit Sachleistungen oder Gutscheinen erfolgen können. Das Ziel dabei war Abschreckung. Viele Landkreise, die Sachleistungen oder Gutscheine ausgegeben haben, sind aber wegen schlechter Erfahrungen wieder auf Bargeld umgestiegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu den Hartz-IV-Leistungen zwei Aussagen gemacht. Erstens: Hartz IV muss das Existenzminimum abdecken; es bemisst sich danach, was ein Mensch zum Leben braucht - nicht nach Hungerlöhnen, von denen man nicht leben kann. Wer also Lohnabstand zwischen den niedrigsten Löhnen und Hartz-IV fordert, darf nicht die Sozialleistungen kappen, sondern muss Mindestlöhne einführen. Zweitens: Karlsruhe hat es dem Gesetzgeber überlassen, ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert.

Dennoch hat die Leistungsgewährung per Gutschein Pferdefüße, gerade wenn es um Kinder geht. Der Staat darf per Gutschein nicht zu sehr das Elterngrundrecht beschneiden. Dazu kommen praktische Schwierigkeiten: Wenn die Gutscheine verhindern sollen, dass verantwortungslose Eltern die Sozialleistungen nicht ihren Kindern zugutekommen lassen, warum sollten sich dann gerade solche Eltern darum kümmern, dass ihre Kinder auch das erhalten, was die Gutscheine ermöglichen?

Man kann solche Eltern schwerlich zur Einlösung zwingen. Wenn aber von den Gutscheinen nicht Gebrauch gemacht wird, ist das Kind der Verlierer und der Staat der Gewinner: Er spart Geld. Außerdem fragt sich, wer die Leistungen erbringt, die mit den Gutscheinen eingelöst werden. Hier könnte sich ein Anbietermarkt eröffnen, der es darauf anlegt, unbedarften Eltern für untaugliche Leistungen Gutscheine aus der Tasche zu locken. Es müsste kontrolliert werden, wohin die Gutscheine für welche Qualität von Leistungen gehen. Das setzt eine Bürokratie in Bewegung, die bei der Organisation der Grundsicherung schon heute überfordert ist.

Zusätzliche Familienförderung

Wie man ein Gutscheinwesen richtig organisieren könnte, lässt sich nirgendwo abgucken. Bisher bleibt im Dunkeln, woher die Ministerin die "guten Erfahrungen" holt. Aus Schweden jedenfalls nicht; dort ist von Gutscheinen nichts bekannt. Und in Stuttgart, auf dessen Beispiel die Ministerin verweist, werden Gutscheine an alle Familien vergeben. Es handelt sich also um zusätzliche Familienförderung, wie es sie in etlichen Städten in Form eines Sozialpasses für Familien gibt. Ansonsten hat man im Sozialhilferecht mit Gutscheinen in der Vergangenheit nur schlechte Erfahrungen gemacht und sie deshalb abgeschafft.

Was könnte also die Alternative sein? Der Staat sollte besser als bisher seiner Erziehungsaufgabe nachkommen, die auch ihm im Grundgesetz auferlegt ist: durch schulische Bildung! Wenn der Staat allen Kindern in der Schule, die ganztägig sein müsste, gute pädagogische Unterstützung zukommen ließe, dann bräuchten die keinen Nachhilfe. Wenn er allen Kindern in der Schule ermöglichte, ein Instrument zu erlernen, bräuchten sie keinen Privat-Musikunterricht. Wenn der Staat den Sportunterricht ausbaute und Sportvereine mit den Schulen kooperieren würden, bräuchten Kinder nicht zusätzliche Sportstunden. Und wenn der Staat Theater und Konzerte in die Schulen holte, mangelte es armen Kindern nicht an solchen Erlebnissen. Sie würden dann gefördert statt stigmatisiert.

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