Es gibt einen Weg, den Hartzern das Geld schon mit Jahresbeginn zukommen zu lassen - auch wenn das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist. Der Aufschlag könnte vorab als Darlehen ausbezahlt werden.
Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Im Streit um das neue Hartz-IV-Gesetz versucht die Bundesregierung, die Millionen Bedürftigen im Sinne dieses Spruchs zu locken: Lieber fünf Euro pro Monat mehr zum 1. Januar als vorerst überhaupt keine Erhöhung des Regelsatzes. Zwar sind die fünf Euro eher mit einem Insekt als mit einem Spatz zu vergleichen - aber gleichwohl: Es soll Druck auf die Opposition ausgeübt werden, dem neuen spärlichen Gesetz doch noch zuzustimmen. Argument: Ansonsten erhalten die Hartzer eben vorerst gar keine Erhöhung, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Opposition will das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken, weil sie eine kräftigere Erhöhung als nur fünf Euro durchsetzen will. Das kostet Zeit.
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Der Hartz-IV-Regelsatz soll dann zum 1. Januar von 359 auf 364 Euro steigen. (© dpa)
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Das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Urteil eine Neuberechnung der Hartz-IV-Gesetze zum 1. Januar fordert, hat insgeheim damit gerechnet, dass das doch etwas länger dauern könnte - und deshalb in seinem Urteil die Rückwirkung eines zu spät erlassenes Gesetz angeordnet: Die Erhöhung muss dann also nachgezahlt werden. Eine gründliche Neuberechnung war den Richtern nämlich wichtiger als eine hastige.
Es gibt freilich einen Weg, den Hartzern zumindest die fünf Euro schon mit Jahresbeginn zukommen zu lassen, auch wenn das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist. Bereits das bisherige Hartz-Gesetz sieht (in Paragraph 23 SGB II) die Möglichkeit vor, Darlehen zu gewähren. Eine geplante Erhöhung um fünf Euro könnte also vorab als Darlehen ausbezahlt werden. Ein Risiko für die auszahlende Bundesagentur gibt es nicht: Denn der Vermittlungsausschuss wird ja nicht deswegen angerufen, weil der Opposition die neuen Regelsätze zu hoch, sondern weil diese ihr zu niedrig erscheinen. Eine Anhebung um fünf Euro wird auf jeden Fall kommen; sie kann sogar noch höher ausfallen. Es ist also auszuschließen, dass das monatliche Fünf-Euro-Darlehen zurückbezahlt werden muss.
Und wie verhält es sich mit den Gutscheinen des von der Sozialministerin gepriesenen "Bildungspakets"? Sollen die Kinder, die mangels neuem Gesetz im Januar und Februar noch keinen Gutschein für Mittagessen und Nachhilfe haben, im März und April doppelt essen? Mit ein wenig wohlwollend-juristischer Phantasie kann ihnen vorher geholfen werden: Entweder auch durch Vorkasse, indem Darlehen vergeben werden. Oder, juristisch noch klarer: Man gewährt die Sachleistungen schon von 1. Januar an als "unabweisbaren besonderen zusätzlichen Bedarf". Dieser ist laut Karlsruher Urteil als Härtefall sofort zu decken. Sogleich nach dem Karlsruher Urteil hat Ministerin von der Leyen per Verordnung geregelt, welche Leistungen die Arbeitsagenturen als Härtefall-Leistungen sofort und schon vor dem neuen Gesetz bewilligen müssen. Die Ministerin müsste diese Verordnung zum 1. Januar auf Nachhilfe und Mittagessen erweitern.
Und wenn die Bundesregierung sich weigert? Dann kann jeder Hartzer einstweiligen Rechtsschutz bei den Sozialgerichten verlangen. Wenn auch diese die Mehrleistungen zum 1. Januar verweigern, kann Karlsruhe per Verfassungsbeschwerde angerufen werden. Dann wäre die Sache schon ein Jahr nach dem Grundsatz-Urteil wieder dort, wo sie herkommt. Das höchste Gericht hätte dann die Chance, das von ihm ausgerufene "Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums" zu konkretisieren. Ob die Bundesregierung das riskieren will?
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(SZ vom 15.12.2010/mel)
DFB-Elf vor der Europameisterschaft
"Es müsste so etwas wie eine "in dubio pro reo Regel" geben, damit der Betroffene nicht ständig seinen Kröten hinterherrennt."
Lieber das, als überhaupt keinen Sport... geht`s noch? Und in welcher Farbe soll das Geschenkpapier gehalten sein?
Ich stehe der Erhöhung sehr kritischgegenüber.
Leider habe ich mehre Hartz4 Empfänger kennen gelernt.
die das ganze ausnutzen.
keine Lust mehr auf Arbeit, getreu dem Motto, warum aufstehen u. raus in die Kälte, wenn ich doch den ganzen _Tag auf der Chouch sitzen kann ;-((
Es sind bestimmt nicht alle so, aber wie leider überall.
ein paar Idioten ( sorry für die Wortwahl) sorgen dafür , das alle in einen Topf geworfen werden.
Ich glaube das viele arbeiten wollen.
Daher mein nachfolgender Vorschlag.
Jeder Berufstätige hat sich , oder regt sich doch über schlecht geräumte Strassen u. Fusswege, Kreuzungen am Morgen, Schneematsch, Schneehäufen am Nachmittag auf.
Da stellt sich mir die Frage.
Wenn wir berufstätige um 6:00 los zur arbeit gehen u. zwischen 16:00 u. 19:00 zurückkommen, damit Geld verdienen, Steuern zahlen u. vorallem mit unseren Abgaben Arbeitslose, Hart Empfänger etc bezahlen, durchfüttern müssen.
Warum, werden all die Arbeits/Erwerbslosen denn nicht zum Arbeitsdienst verdonntert??
Ich sage nicht das diese Leute 10 Stunden Schnee schippen sollen.
Aber 3 Stunden am Tag Wege fegen, Kreuzungsbereiche (Ampeln) von Schnee befreien. Schneehäufen entfernen.
Das sollte man als bezahlender Steurzahler schon von denen erwarten dürfen, die sich auf dem sozialen Netz ausruhen.
denn ich höhere nur wir sollen den Hartz4 Satz erhöhen, damit diese Leurte mehr Geld haben, aber wofür??
Warum können diese Leite, welche ja Geld praktrisch fürs nichts tun bekommen, nicht auch was für Ihr Geld tun???
Ich fordere, eine Regelung, das sozielhilfe empfänger, Arbeitslose, etc die Auflage bekommen , im Winter täglich 3 Stunden Arbeitseinsatz leisten müssen.
Ansonsten sollte man Ihnen alle Leistungen streichen.
Dann gäbe es auch kein so grosses Chaos mehr in der Stadt.
Die Berufstätigen könnten ihrer Arbeit nachgehen.
Unfälle würden reduziert
Kosten für Schneeäumdienst würden gleich bleiben oder sogar sinken.....
Dann wäre das soziale System auch wieder im Lot.
Denn so wie es aktuell ist, bion ich mehr als angepisst.
ich arbeite 60 Stunden die Woche, habe 55% Abzüge, , finanziere 2 Harz4 Empfänger u. wofür, das ich jeden Tag mich durch den Schnee kämpfen muss u. die anderen zuhause im warmen sitzen.
Das ist kein soziales System
Ah, der Kenner der Bankgeschäfte!!
Banken müssen sehr wohl die Bonität der Kreditsuchenden überprüfen.
Wenn alle Banker ordentlich gearbeitet hätten, hätten wir nicht diese Probleme!
Also wenn schon zu einem Sachverhalt äußern dann mit Hintergrund und nicht sinnloses geplapper!
P:S: An den Moderator: bitte sorgsame Überprüfung der "netiquette"!!!!
Der ganze Transparenzhickhack wäre unnötig, wenn man den Betroffenen auch wirklich das Geld auszahlen würde, was ihnen zusteht. Bei mir z. B. wird weder die Miete (obwohl ich unter 45 qm bewohne und schwerbehindert bin) noch die Krankenkasse voll übernommen. Ich bin jetzt ein halbes Jahr dabei und habe mir mittlerweile angewöhnen müssen, gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen und einen Fachanwalt zu konsultieren. Es müsste so etwas wie eine "in dubio pro reo Regel" geben, damit der Betroffene nicht ständig seinen Kröten hinterherrennt. Zudem müssten es klare Verantwortungsstrukturen für die Personalpolitik geben, damit die Mitarbeiter nicht fortwährend widersprüchliche Anweisungen erhalten und sich auf nichts mehr verlassen könnten. Das verfassungswidrige Konstrukt "Arrrrge" oder das "Irrenhaus" (O-Ton Argemitarbeiterin) gehört abgeschafft oder grundlegend umgebaut. Es kann nicht sein, dass Bund, Land, Kommune, Arbeitsamt, oder wer auch immer sonst so in Argeangelegenheiten rumrührt, sich ständig in die Quere kommen. FAZIT: Klare Strukturen = wenig Probleme / Chaotische "Strukturen" = viele Probleme...
danke für Ihren engagierten Kommentar. Nur eine Kleinigkeit: Ich bin kein "Hartzer", ich bin eine Bürgerin dieses Staates, die das Pech hat, mit über fünfzig keine Arbeit mehr zu finden, und gezwungen ist, diese staatlichen Almosen in Empfang zu nehmen. Bitte auf solche verletzenden Begriffe in Zukunft verzichten.
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