Eine Vorstellung von den Kosten der Rückforderungen gab Thomas Lenz, Chef der Arge in Wuppertal, die dort für 45.000 Hartz-IV-Empfänger zuständig ist.

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Er erwartet zahlreiche Widersprüche, die seine Mitarbeiter in nächster Zeit zu bewältigen haben, wenn 18.000 Haushalte per Post erfahren, dass ihnen wegen der Kindergelderhöhung die Leistungen gekürzt werden.

"Die Erhöhung des Kindergeldes müssen wir nachträglich für Januar auf das Arbeitslosengeld II anrechnen - das ist ein riesiger Verwaltungsaufwand", sagte Lenz der Westdeutschen Zeitung.

Alles von Hand zu ändern

Jede Rückforderung koste die Arge 80 Euro, der Verwaltungsaufwand belaufe sich damit insgesamt auf 144.000 Euro. Dabei gehe es bei den Rückforderungen um kleinere Beträge von etwa 50 Euro. "Wir müssen das alles von Hand ändern", sagte Lenz. Er findet diesen Vorgang "absurd".

Als die große Koalition ein Jahr vorher, im Januar 2009, das Kindergeld erhöhte, vermied die Regierung mit einer Übergangsregelung den heutigen Verwaltungsaufwand. Das zu viel gezahlte Geld wurde nicht von den Eltern zurückgefordert.

Schröder hatte bei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) um eine ähnlich großzügige Regelung bei der aktuellen Kindergeld-Erhöhung gebeten. Das Bundesarbeitsministerium erklärte, eine Übergangslösung hätte zu Ungerechtigkeiten unter den Empfängern geführt und sei wegen der kurzen Vorlaufzeit nicht möglich gewesen.

Der Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, forderte unterdessen direkte Finanzhilfen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. "Auf die spezifischen Lebenslagen von Kindern geben wir nicht mehr die richtigen Antworten", sagte Kauder der Rheinischen Post.

Richterrüge erwartet

"In der alten Sozialhilfe hatten wir die Hilfe zum Lebensunterhalt als Regelleistungen und daneben Hilfe in besonderen Lebenslagen. Heute wird stattdessen ein Einheitsbetrag gezahlt", sagte der CDU-Politiker.

Als Beispiel nannte Kauder Kosten für Klassenfahrten. In den Bedarfssätzen seien einmalige Ausgaben für besondere Feiern abgedeckt. Viele Familien seien aber nicht in der Lage, das Geld dafür zurückzulegen.

Wie am Freitag bekanntwurde, will das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar sein Urteil über die Hartz-IV-Sätze für Kinder verkünden. Erwartet wird, dass die Richter die Höhe der Sätze sowie deren Berechnung rügen.

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  1. Armes, böses Erwachen
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(SZ vom 23.01.2010/pak)