Guttenberg und das Gesetz-Outsourcing: Gibt es bei der Auftragsvergabe an die Kanzlei Linklaters einen familiären Hintergrund? Grünen-Fraktionschefin Künast fordert vollständige Aufklärung.

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wehrt sich gegen den Vorwurf der Vetternwirtschaft bei der Auftragsvergabe an eine Anwaltskanzlei. Im Hinblick auf entsprechende Mutmaßungen der SPD sagte der CSU-Politiker am Wochenende: "Manche verlässt im Wahlkampf offensichtlich das letzte Gefühl für Stil und Umgangsformen." Die SPD wirft Guttenberg vor, dass bei der Auftragvergabe persönliche Kontakte eine Rolle gespielt hätten.

Guttenberg, dpa

Wirtschaftsminister Guttenberg muss am Mittwoch vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags aussagen. (© Foto: dpa)

Anzeige

Guttenberg soll am Mittwoch vom Wirtschaftsausschuss des Bundestags zu der Auftragvergabe an die britische Wirtschaftskanzlei Linklaters befragt werden. "Ich habe durch die SPD erfahren dürfen, dass es in besagter Kanzlei einen Herrn von Bismarck gibt, der in einem entfernten Verwandtschaftsverhältnis zu meiner Frau steht. Die beiden Urgroßväter waren Brüder", sagte er dem Hamburger Abendblatt. Als er von dem Vorwurf gehört habe, sei er sich nicht sicher gewesen, ob er "laut schallend auflachen oder betrübt sein" solle.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte indes vollständige Aufklärung über einen möglichen familiären Hintergrund. "Ich hoffe, Guttenberg kann beweisen, dass die Auftragsvergabe nichts damit zu tun hat, dass bei Linklaters seit kurzem ein Verwandter von ihm beschäftigt ist", sagte sie der Bild am Sonntag. "Eine solche Adels-Connection wäre ein Skandal."

Der Wirtschaftsminister wehrte sich auch gegen den Vorwurf, er habe einen Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung maroder Banken von der Kanzlei Linklaters ohne eingehende Prüfung übernommen. Dies sei "blanker Unsinn", sagte er. Das Wirtschaftsministerium habe das zugrundeliegende Modell entwickelt. "Die Kanzlei hat uns in Fachfragen unterstützt." Entscheidend sei, dass es auf diesem Feld erheblichen Handlungsbedarf gebe, so der Minister.

Guttenberg rechtfertigte die Praxis, externe Fachleute auf Steuerzahlerkosten an der Ausarbeitung von Gesetzen zu beteiligen. "Es gibt in besonderen Ausnahmefällen Fragen und Themen, die einen so hohen Komplexitätsgrad aufweisen, dass man im eigenen Ministerium nicht die nötige Expertise dafür vorhalten kann", sagte er. "In solchen Fällen ist es geradezu eine Verpflichtung, sich Sachverstand von außen zu holen."

Leser empfehlen 

(sueddeutsche.de/AP/mel/dmo)