Das Bundesverfassungsgericht hat ARD und ZDF noch einmal geholfen. Doch die Politik sinnt längst auf neue Spielregeln für die Öffentlich-Rechtlichen in der digitalen Welt.
Das Fernsehen soll staatsfern sein, das ist ein eherner Grundsatz der höchsten Justiz. So gesehen war es wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Ministerpräsidenten der Länder das Herumfummeln an den Rundfunkgebühren nicht durchgehen lassen würde. Die Politiker hatten im April 2005 die von unabhängigen Experten vorgeschlagene monatliche Gebührenerhöhung für ARD und ZDF einfach um 21 Cent gekürzt und eine monatliche Gebühr von 17,03 Euro festgelegt.
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Das war ein populistischer Akt, ein Stimmengewinn-Versuch beim modernen Brotpreis sozusagen. Doch er widersprach dem Prozedere, das Politik und Recht bestimmt hatten. Es sieht vor, dass die Empfehlung der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bindend ist, wie die Karlsruher Richter nun geurteilt haben. Nur die KEF soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Festsetzung der Gebühren mitberücksichtigen.
Die Politik darf auf die Höhe der Rundfunkgebühren keinen unmittelbaren Einfluss ausüben, bestimmen die Verfassungsrichter klipp und klar. Die Sender könnten sogar einen Ausgleich für entgangene Einnahmen verlangen. Für den mitverantwortlichen bayerischen Noch-Landeschef und Spitzenjuristen Edmund Stoiber ist das nichts anderes als eine Vollwatschn.
Doch so klar, so selbstverständlich das Urteil ist - wichtige Fragen bleiben ungeklärt und stellen sich nun neu. Wie groß soll eigentlich der Umfang der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio in der digitalen Welt sein? Was genau ist ihr Auftrag? Wie viel Kommerz gehört dazu?
Diese Probleme löst Karlsruhe nicht. Das bleibt Sache einer Medienpolitik, die mehr sein muss als nur das pathetische Vortragen von Rhetorik-Blasen und Floskeln auf Kongressen. Denn von dieser neuen Aufgabenbestimmung - vor allem die ARD wirkte phasenweise arg desorientiert - hängt auch ab, welche Geldmittel künftig fließen. Schlaraffenland ist abgebrannt, das gilt für die öffentlich-rechtlichen Manager auch nach dem für sie offensichtlich günstigen Urteil.
In der Politik gibt es längst Modelle, die bisher zentrale Kommission KEF zu ersetzen. Nun soll eine "royal commission" nach englischem Vorbild her, ein Gremium aus Experten und Abgesandten der üblichen gesellschaftlich relevanten Gruppen, die über Rundfunkgebühren entscheiden. Aber auch über das, was den "public value" von Projekten und Investitionen bei ARD und ZDF ausmacht.
Jetzt werden sie in den Staatskanzleien erst einmal das Karlsruher Urteil genau lesen und interpretieren. Und dann werden Strukturen neu geschaffen, die dem richtig verstandenen öffentlich-rechtlichem Auftrag von ARD und ZDF gerecht werden sollen (und nicht dem permanenten "Alpenglühen" im Programm) - und den Grundsätzen einer fairen Wettbewerbsordnung. Die Vormachtstellung von ARD und ZDF im Fernsehen kann nicht einfach auf das Internet übertragen werden.
Die Tage des Monopols sind sehr lange schon vorbei.
(sueddeutsche.de)
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Ja, IHRERSEITS.
Auf Ihr erstes Posting mit "Gejammere" hin machte ich Sie darauf aufmerksam, dass
ich nicht das geringe Gehalt beklage, sondern auf das unqualizierte Posting von
"regula2" reagierte, das praktisch unmittelbar vor meinem stand. Ohne Beachtung
des Kontexts steckt man einen Diskussionsbeitrag leicht in die falsche Schublade.
(Im uebrigen: "Gejammere" und auch "Neid-Debatte", das sind so Etikette, mit
denen oft von der berechtigten Infragestellung mancher durch Leistung nicht
wirklich gedeckter Gehaelter und Einkuenfte in der Industrie oder bei "freien" Berufen
abgelenkt und der Kritiker in die Defensive gedraengt werden soll. Ein
durchsichtiges rhetorisches Manoever.)
Jemand, der einen Beruf wählt, noch dazu bei der besprochenen "hohen" Qualifikation, weiß auch um die spätere Bezahlung. In der Regel werden die Berufe, so auc die Beamtenlaufbahn, freiwillig ergriffen bzw. eingeschlagen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Wissenschaftler, Verwaltungsmenschen oder Richter handelt.
Das bedeutet für mich, diese Menschen wissen bei der Berufswahl bereits, dass sie als Beamte in der Regel ein geringeres Entgelt erhalten werden.
Und wer das weiß (sind ja schließlich hochqualifizierte Leute), der braucht sich nicht über ein Gehaltsgefälle zu beschweren, zu jammern oder es auch nur in einer Argumentation anzuführen.
Ansonsten sehe ich da durchaus noch mehr, die Arbeitszeitregelung zum Beispiel, die Jobsicherheit, die Sicherheit der Altersversorgung etc..
Nur alleine die Arbeitszeitregelung reizt zur Diskussion, aber lassen wir das, denn die Freiberufler und Selbstständigen wussten ja acu, auf was sie sich einlassen.
"Aber eines begreife ich nicht: Was sagt ein Prädikatsexamen darüber aus ob der/die Betreffende ein(e) gute(r) RichterIn/StaatsanwältIn sein wird?"
So wie nachweislich Top-Abiturienten im Schnitt auch spaeter beruflich besonders
erfolgreich sind (deutliche "positive Korrelation"), gilt analoges erst recht im Studium.
Glauben Sie, wer im Jura-Studium keine Leuchte war, der hat nachher auf einmal
wie durch ein Wunder doch alles im Kopf? Und die vorher nur maessige Intelligenz
und Auffassungsgabe erhaelt auf einmal in der Praxis wie durch ein Wunder
einen Turbolader?
Klar gibt es das: Jemand ist nur ein mittelmaessiger Informatik-Student und macht
durch sein "smartes Auftreten" dann eine Manager-Karriere, wird schnell
Gruppen- und Abteilungsleiter bei einer grossen Firma, macht sich schliesslich
selbstaendig als Unternehmensberater mit IT-Focus. Ja, und wenn man dann hinter die
Kulissen schaut, mal genau sieht, was er so entwirft usw. Dann ist er immer noch der
gar nicht so ueberragende Informatiker. Aber was der Kunde nicht weiss, macht
ihn auch nicht heiss.
Was heisst hier "Gejammere"?
Ich verwahre mich nur dagegen, wenn so getan wird, als seien die hoeheren Beamten
ueberbezahlt. Und geradezu Schmarotzer (regula2) Das ist dummdreist!
Fuer die Summe, die ein genialer Wissenschaftler als Nobelpreis-Geld erhaelt,
arbeiten viele Manager nicht mal ein halbes Jahr.
Wird jemand Richter oder Staatsanwalt, weil er kein guter freiberuflicher Rechtsamwalt
waere?
Geht ein Mediziner als Professor an ein Max-Planck-Instutut, weil er es nicht drauf haette,
als selbstaendiger Arzt Geld zu verdienen?
Das sind Lebensluegen derer, die diesen gehobenen Beamten nicht das Wasser reichen
koennen, das aber nicht wahrhaben wollen.
Und auch nicht wahrhaben wollen, dass manche, gerade viele hoehere Beamte wie z.B.
Wissenschaftler andere berufliche Werte ueber das blosse Geldverdienen stellen,
obwohl sie die absoluten Ueberflieger unter denStudenten ihres Faches waren.
Paging