Ein Kommentar von Hans-Jürgen Jakobs

Das Bundesverfassungsgericht hat ARD und ZDF noch einmal geholfen. Doch die Politik sinnt längst auf neue Spielregeln für die Öffentlich-Rechtlichen in der digitalen Welt.

Das Fernsehen soll staatsfern sein, das ist ein eherner Grundsatz der höchsten Justiz. So gesehen war es wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Ministerpräsidenten der Länder das Herumfummeln an den Rundfunkgebühren nicht durchgehen lassen würde. Die Politiker hatten im April 2005 die von unabhängigen Experten vorgeschlagene monatliche Gebührenerhöhung für ARD und ZDF einfach um 21 Cent gekürzt und eine monatliche Gebühr von 17,03 Euro festgelegt.

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Das war ein populistischer Akt, ein Stimmengewinn-Versuch beim modernen Brotpreis sozusagen. Doch er widersprach dem Prozedere, das Politik und Recht bestimmt hatten. Es sieht vor, dass die Empfehlung der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bindend ist, wie die Karlsruher Richter nun geurteilt haben. Nur die KEF soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Festsetzung der Gebühren mitberücksichtigen.

Die Politik darf auf die Höhe der Rundfunkgebühren keinen unmittelbaren Einfluss ausüben, bestimmen die Verfassungsrichter klipp und klar. Die Sender könnten sogar einen Ausgleich für entgangene Einnahmen verlangen. Für den mitverantwortlichen bayerischen Noch-Landeschef und Spitzenjuristen Edmund Stoiber ist das nichts anderes als eine Vollwatschn.

Doch so klar, so selbstverständlich das Urteil ist - wichtige Fragen bleiben ungeklärt und stellen sich nun neu. Wie groß soll eigentlich der Umfang der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio in der digitalen Welt sein? Was genau ist ihr Auftrag? Wie viel Kommerz gehört dazu?

Diese Probleme löst Karlsruhe nicht. Das bleibt Sache einer Medienpolitik, die mehr sein muss als nur das pathetische Vortragen von Rhetorik-Blasen und Floskeln auf Kongressen. Denn von dieser neuen Aufgabenbestimmung - vor allem die ARD wirkte phasenweise arg desorientiert - hängt auch ab, welche Geldmittel künftig fließen. Schlaraffenland ist abgebrannt, das gilt für die öffentlich-rechtlichen Manager auch nach dem für sie offensichtlich günstigen Urteil.

In der Politik gibt es längst Modelle, die bisher zentrale Kommission KEF zu ersetzen. Nun soll eine "royal commission" nach englischem Vorbild her, ein Gremium aus Experten und Abgesandten der üblichen gesellschaftlich relevanten Gruppen, die über Rundfunkgebühren entscheiden. Aber auch über das, was den "public value" von Projekten und Investitionen bei ARD und ZDF ausmacht.

Jetzt werden sie in den Staatskanzleien erst einmal das Karlsruher Urteil genau lesen und interpretieren. Und dann werden Strukturen neu geschaffen, die dem richtig verstandenen öffentlich-rechtlichem Auftrag von ARD und ZDF gerecht werden sollen (und nicht dem permanenten "Alpenglühen" im Programm) - und den Grundsätzen einer fairen Wettbewerbsordnung. Die Vormachtstellung von ARD und ZDF im Fernsehen kann nicht einfach auf das Internet übertragen werden.

Die Tage des Monopols sind sehr lange schon vorbei.

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(sueddeutsche.de)