Der Europäische Gerichtshof erschwert den deutschen Kampf gegen Lohndumping: In einem Urteil vom Donnerstag hat er verboten, öffentliche Aufträge an die Einhaltung von bestimmten sozialen Standards zu binden. Die IG-Bau wertete das Urteil als weiteren Schritt zum Raubtierkapitalismus.
Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland dürfen nach dem Urteil bei der Vergabe ihrer Aufträge nicht mehr die Zahlung des ortsüblichen Tariflohns verlangen.
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Damit setzt sich das höchste EU-Gericht in Luxemburg in Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht, das 2006 die Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ausdrücklich erlaubt hatte.
Das höchste deutsche Gericht hatte den Eingriff in die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit im Interesse der sozialen Sicherheit für gerechtfertigt gehalten.
Gewerkschaften kritisieren Urteil
Gewerkschaften und Politiker von SPD, Grünen und Linken kritisierten das Luxemburger Urteil. Die Richter stellten die Interessen der Wirtschaft über soziale Mindeststandards, sagte SPD-Vize Andrea Nahles der Süddeutschen Zeitung.
Das Urteil des EuGH richtet sich konkret nur gegen eine Vorschrift im niedersächsischen Landesvergabegesetz. Nach Ansicht des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing dürften damit aber sämtliche bundesweit bestehenden Tariftreuegesetze in ihrem wesentlichen Kern europarechtswidrig sein.
Nach Angaben von Gewerkschaften gibt es in acht Bundesländern entsprechende Gesetze. Auch für die große Koalition ist das Urteil von Bedeutung: Union und SPD streiten derzeit über die Einführung bundesweiter Branchen-Mindestlöhne und verhandeln über eine Reform des Vergaberechts.
SPD: Tariftreue festschreiben
Das Gesetz legt die Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge fest. Nahles, die auch arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion ist, setzt sich dafür ein, in dem bereits vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls die Tariftreue festzuschreiben.
Laut der Vorschrift im niedersächsischen Vergaberecht, mit der sich der EuGH befasste, dürfen Bau-Aufträge nur an Firmen gehen, die ihren Arbeitnehmern mindestens das tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zahlen.
Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen EU-Recht. In dem Fall hatte eine deutsche Firma den Zuschlag für Arbeiten an einem Gefängnis erhalten. Sie beauftragte einen polnischen Subunternehmer, der weder den Mindestlohn in der Baubranche noch den Tariflohn zahlte, sondern deutlich weniger.
Verstoß gegen EU-Richtlinie
Die EU-Richter entschieden jetzt, dass die niedersächsische Vorschrift europäischem Recht widerspreche, weil der vorgeschriebene Bautarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden war, sondern regional beschränkt sei. Daher verstoße er gegen die EU-Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern.
Über das Entsendegesetz können Mindestlöhne in einer Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Auch ausländische Anbieter müssen sich dann daran halten.
In der Bauwirtschaft gilt das Entsendegesetz. Trotzdem haben viele Bundesländer spezielle Tariftreue-Klauseln für die Vergabe von Bau-Aufträgen eingeführt. Sie gehen teilweise über das Entsendegesetz hinaus.
Sozialer Schutz der Arbeitnehmer
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 2006 mit dem Berliner Tariftreuegesetz befasst und es gebilligt. Zur Begründung verwiesen die Richter auch auf den sozialen Schutz der Arbeitnehmer. Der EuGH verwarf dieses Argument mit dem Hinweis, es sei unlogisch, einen solchen Schutz nur auf öffentliche Aufträge zu erstrecken.
Nach Ansicht des Arbeitsrechtlers Thüsing würden nicht die Arbeitnehmer geschützt, sondern nur die regionale Wirtschaft. "Schließlich bekommt ein ausländischer Unternehmer den Auftrag im Zweifelsfall gar nicht, da er jeglichen Wettbewerbsvorteil verliert, wenn er den höheren Lohn zahlen muss."
Thüsing wertete die Tariftreuegesetze als Versuch, über einen Umweg Mindestlöhne zu erreichen. Der sei nun versperrt. "Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber nun eine sinnvolle Regelung zum Mindestlohn findet."
DGB: Mindestlöhne für alle Branchen
Das forderten auch die Gewerkschaften. DGB-Vorsitzender Michael Sommer sagte, die Bundesregierung müsse Mindestlöhne für alle Branchen schaffen.
Der Chef der Gewerkschaft IG Bau, Klaus Wiesehügel, nannte das Urteil "verheerend" für die Bauwirtschaft. "Es ist ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus, der dazu führen wird, dass die Bürger Europa endgültig ablehnen."
(SZ vom 04.04.2008/pak)
Heute: Arbeitsrechtler Thüsing
Aua, aua, tut das weh. Unternehmen verlieren nach Ansicht Thüsings "jeglichen Wettbewerbsvortei", wenn Tarifgleichheit herrscht. Junge, Junge, was wird eigentlich in diesen BDI-Medrassen gelehrt? Die Wahrheit kann es jedenfalls nicht sein.
Nur eine einzige Woche in der Praxis hätte dem Mann gezeigt, dass es zahlreiche Wettbewerbsvorteile abseits der Lohnkonkurrenz gibt. Als da wären Qualität, Service, Zuverlässigkeit, Termintreue, Erfahrung, Referenzen, und und und und...
Sein Einwand, dass nur die Wirtschaft und nicht der AN geschützt würde, ist genauso seltsam. Denn es ist das Totschlagargument der Lohnsenker und Unternehmenssteuerreformer, dass es den AN gut geht, wenn es den Unternehmen gut geht.
Was wollen Sie?! Zurück in die Steinzeit? Es gibt nun mal Leuten denen geht es schlechter als uns in Deutschland. Und ein gerechter Markt OHNE PROTEKTIONISMUS kann diesen Menschen helfen. Klar dass wir einen sozialen Ausgleich dafür brauchen in D. Den haben wir aber meiner Ansicht nach (NOCH).
So haben wir uns Europa nicht vorgestellt !
Dass die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die Kommunen ihre Autonomie in Brüssel bei der EU-Kommission abgeben müssen und der EU-GH in Luxemburg sämtliches deutsches Recht vom Tisch wischt, kann sich die souveräne Bundesrepublik Deutschland nicht gefallen lassen.
Jetzt sind wir gerade dabei, das schreiende Unrecht von Dumpinglöhnen in gewissen Teilen der Wirtschaft durch sozialverträgliche neue gesetzliche Regelungen zu eliminieren, da kommen die Herren in roten Roben in Luxemburg daher und wollen uns das von EU-Kommissaren ausgeheckte EU-Recht überstülpen.
Müssen wir uns das gefallen lassen??
Ich sage: Nein!!
Im vorliegenden Fall der EU-GH-Entscheidung wird sogar die in Deutschland aus gutem Grund und mit vorzüglichen Erfolgen ausgestattete "Kommunale Selbstverwaltung" zur Farce und ausgehebelt.
Demokratische, in den Gremien der Kommunalen Selbstverwaltung getroffene Entscheidungen, öffentliche Aufträge nur an Bieter zu vergeben, die sozialverträgliche Konditionen garantieren, werden vom EU-GH mißachtet.
Jetzt ist das EU-Parlament in Straßburg am Zuge und muss die einschlägigen EU-Gesetze schleunigst mit den demokratisch zustande gekommenen Sozialgesetzen der Nationalstaaten kompatibel machen.
Wir sollten unsere nationale Souveränität nicht an der Portierloge der EU-Kommission in Brüssel oder des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg abgeben!
Deshalb ist jetzt Widerstand gegen d i e s e s Europa angesagt!
Denn für den muss natürlich keine Ausschreibung erfolgen. Dass die öffentliche Hand ihre Aufträge aber nicht ähnlich willkürlich vergeben darf wie der private Auftraggeber, das ist nun wirklich rechtlich vollkommen unbestritten. Und wenn schon ausgeschrieben wird, dann bitte auch zu Bedingungen, die fair und transparent sind. Wenn die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages vorgelegen hätten, dann hätte Niedersachsen ja auch ohne weiteres diese Lohnstandards einführen können - und der EuGH hätte das akzeptiert. Aber so wie hier in Niedersachsen geht es nicht - und das ist auch gut so!
Wenn man einen festen Mindestlohn haben will, muss man ihn gesetzlich anordnen. Wenn man Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären will, so dass auch diejenigen, die sie nicht unterschrieben haben, daran gebunden sind, so ist das auch möglich. Dafür gibt es aber Regeln und Voraussetzungen, außerdem ist dieses Verfahren auch transparent.
Hier haben sich aber die deutschen Trickser aus Politikern und Gewerkschaftern sowie der heimischen Wirtschaft ein widerlich-protektionistisches Modell ausgedacht, welches all diesen Regelungen nicht gerecht wird. Ohne dass die oben genannten Maßnahmen getroffen worden wären, soll ein Anbieter die ''Treue'' zu einem Tarifvertrag erklären und einhalten, den er selbst nicht abgeschlossen hat, ja von dessen Inhalt er kaum Kenntnis haben kann. Solch eine Mauschelei begünstigt nur einheimische Anbieter und schottet den Markt künstlich gegen auswärtige Konkurrenz ab. Das ist mieser Protektionismus und dumpfer Nationalismus übelster Sorte - klar, dass der DGB und Michael Sommer daran Gefallen finden!
Man kann dem EuGH zu dieser klugen Entscheidung nur gratulieren.
Im übrigen ging es in der Entscheidung gar nicht um Arbeitnehmerinteressen, vielmehr wollte das Land Niedersachsen sich durch eine saftige Vertragsstrafe, die es dem (mittlerweile insolventen) Anbieter aufdrücken wollte, von der Pflicht befreien, den (ohnehin günstigen, weil durch ausländische Anbieter zu Niedriglohn ermöglichten) Arbeitslohn für Baumaßnahmen an einem Göttinger Gefängnis nicht zu zahlen. Dass sich also das Land an den eigenen intransparenten und binnenmarktfeindlichen Regelungen noch zu bereichern versucht, anstatt mittels fairer Methoden für gerechte Löhne zu sorgen, das ist der eigentliche Skandal. Die EuGH-Entscheidung ist aber richtig, wie sie richtiger kaum sein könnte!
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