Bankenrettung:Undemokratisch, ungerecht, unsichtbar

Europas Schuldenkrise ist längst eine Bankenkrise. Deshalb holt Deutschland den Bankenrettungsfonds wieder hervor. Doch die Finanzinstitute werden auf europäischer Ebene gerettet - ohne Transparenz. Was die Regierungschefs der EU und die Europäische Zentralbank im Moment machen, dient vor allem den Interessen der Bankaktionäre.

Gerhard Schick

Vor dem Hintergrund der nach wie vor ungelösten Finanzkrise in der Eurozone wird heute der deutsche Bankenrettungsfonds reaktiviert - der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung. Er ist wie sein Vorgänger mit 400 Milliarden Euro an Garantie- und 80 Milliarden Euro an möglichen Kapitalhilfen ausgestattet. Innerhalb weniger Jahre stehen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland damit erneut davor, den Finanzsektor stabilisieren zu müssen. Werden dabei die schlimmsten Fehler von 2008 vermieden? Nein.

Bankenrettung: Gerhard Schick, der finanzpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

Gerhard Schick, der finanzpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

Zum einen bleibt es weitgehend dabei, dass auf Antrag der betroffenen Institute Garantien oder Kapitalhilfen zur Verfügung gestellt werden. Auf Druck der FDP wurde darauf verzichtet, künftig direkt zwangsweise eine Rekapitalisierung von Banken zu ermöglichen. Teilverstaatlichungen werden nur auf großen Umwegen ermöglicht. Damit wird eine zentrale Lektion aus der Bankenkrise der Jahre ab 2008 nur unzureichend gezogen. Die fiskalischen Kosten von Bankenrettungen in Deutschland drohen damit auch künftig teurer als erforderlich auszufallen. Denn während in Deutschland bisher vor allem das Prinzip der Freiwilligkeit zum Einsatz kam und die fiskalischen Kosten im internationalen Vergleich sehr hoch ausfielen, sorgten die USA mit breit angelegten Zwangsrekapitalisierungen für die dortigen vergleichsweise niedrigen Rettungskosten.

Bankenrettungen geschehen, ohne den Bundestag zu beteiligen

Zum zweiten fehlt es auch künftig an Transparenz und Kontrolle: Auch künftig ist keine Beteiligung des Bundestags bei Entscheidungen zu den Bankenrettungen vorgesehen. Das Budgetrecht des Parlaments ist damit auch in Zukunft nicht gewährleistet. Zuletzt hatte sich der Bundesrechungshof für eine Parlamentsbeteiligung bei einzelnen Bankenrettungen stark gemacht. Man kann argumentieren, dass beim Einstieg für Hilfsmaßnahmen eine parlamentarische Beteiligung wegen der Notwendigkeit sehr schnelle Entscheidungen nicht möglich ist. Mindestens hätte man aber dem Haushaltsausschuss für die Ausstiegsszenarien die Rechte geben müssen, die auch sonst für die Veräußerung von Bundesbeteiligungen vorgesehen sind.

Auch sind die dem Finanzmarktstabilisierungsfonds bisher entstandenen Verluste nicht transparent, so dass der Fonds einen Schattenhaushalt darstellt. Das ist mit den Grundätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nur schwer vereinbar. Erforderlich wäre ferner eine deutliche Stärkung der tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten durch die parlamentarischen Gremien.

Angesichts der Höhe der vom Bundestag bereitgestellten Gelder ist die bisher vorgenommene und jetzt für die neue Bankenrettung im wesentlichen fortgeschriebene Form der parlamentarischen Kontrolle absolut unzureichend. Ein Parlament, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wirksam vertreten will, muss sich hier bessere Kontrollrechte sichern.

Drittens bleiben die Regelungen unzureichend, die verhindern sollen, dass sich Mitarbeiter in den Banken vor dem Hintergrund staatlicher Hilfsmaßnahmen großzügig bedienen. Dass diese Gefahr nicht aus der Luft gegriffen ist, wurde ja 2008 mehrfach bestätigt, in Deutschland etwa im Fall der Luxus-Renten, wie sie im Fall HRE zur Umgehung der Gehaltsdeckelung zur Anwendung kamen. Die Regelungen zu den Managergehältern gestützter Banken bleiben unzureichend. So wäre eine Ausweitung der Gehaltsdeckelung in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr auf alle Mitarbeiter (und nicht wie bisher allein für den Vorstand) erforderlich. Die Bundesregierung sieht einen Deckel nur bei Kapitalhilfen als notwendig. Werden Milliarden-Garantien bereitgestellt, wird aber von einer klaren Begrenzung der Gehälter abgesehen.

Die zweite Bankenrettung erfolgt durch die EZB

Wenn allerdings derzeit von Bankenrettung die Rede ist, muss der Blick über Deutschland hinausgehen. Denn derzeit sieht es nicht so aus, als würde das neue deutsche Gesetz in großem Umfang genutzt werden. Die eigentliche zweite Welle der Bankenrettung erfolgt durch die Europäische Zentralbank.

Mit ihren Beschlüssen vom 8. Dezember 2011 hat sie die Schleuse für einen Geldsegen über die Banken der europäischen Krisenstaaten weit geöffnet und für drei Jahre 489 Milliarden Euro zu 1% zur Verfügung gestellt. Für Ende Februar ist ein weiterer Tender der EZB für dreijährige Gelder geplant. Am Markt wird spekuliert, dass auch hier ein Betrag von circa 400 Milliarden abgerufen wird.

Gleichzeitig garantierten die Krisenstaaten offenbar im Umfang von etwa 209 Milliarden Euro Bankanleihen ihrer jeweiligen Banken, so dass diese über Sicherheiten verfügten, die sie bei der EZB als Gegenwert einreichen konnten. So wurde sichergestellt, dass gerade Banken aus den Problemstaaten in der Lage waren, vom Geldregen der Europäischen Zentralbank zu profitieren. Nach einer Studie von Morgan Stanley haben italienische Banken in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie konnten so in europäische Staatsanleihen investieren, die teilweise über sechs Prozent rentieren und so zusätzliche Erträge erzielen.

Verstöße gegen Verteilungsgerechtigkeit und Demokratieprinzip

Das Risiko allerdings trägt der Steuerzahler. Denn die vom italienischen Staat garantierten Anleihen italienischer Banken können ausfallen, wie auch der italienische Staat. Und so geschieht in doppelter Hinsicht das, was angeblich ausgeschlossen werden sollte.

Erstens werden zum zweiten Mal nach 2008 in großem Volumen am Finanzmarkt Risiken sozialisiert und Gewinne privatisiert. Und bei dieser zweiten Runde gibt keinerlei Transparenz. Die EZB veröffentlicht keine Zahlen über die Inanspruchnahme ihres Programms durch einzelne Banken oder durch die Banken einzelner Länder. Es gibt keine öffentlich verfügbaren Daten zu den konkreten Sicherheiten, die die EZB für die Ausgabe der Mittel erhält. Es gibt zudem keinerlei Gehaltsdeckelung. Die Gewinne, die durch die Hilfe der Europäischen Steuerzahler ermöglicht werden, können wie bisher die privat erzielten Gewinne in hohe Boni oder Gehälter beziehungsweise als Dividenden ausgeschüttet werden.

Die Bankenrettung 2012 ist damit unter der Perspektive der Verteilungsgerechtigkeit wie des Demokratieprinzips noch schlimmer als die von 2008. Das steht im merkwürdigen Kontrast zu der bisher hierzu ruhigen Öffentlichkeit, die angesichts der fehlenden Transparenz kaum nachvollziehen kann, was hier geschieht.

Angesichts der völlig neuen Rolle, die die Europäische Zentralbank in dieser Krise spielt, müssen deshalb auch völlig neue Anforderungen an die Rechenschaftspflicht der Zentralbank gegenüber der Öffentlichkeit gestellt werden.

Zweitens werden die Risiken in der europäischen Währungsunion vergemeinschaftet, obwohl die deutschen Regierungsparteien den Wählerinnen und Wählern ständig darlegen, dass sie genau das verhindern wollen. Hier wird Bürgerinnen und Bürgern gehörig etwas vorgemacht. Denn die Risiken, die die Europäische Zentralbank bei dieser Gesamtrettung des südeuropäischen Bankensektors und indirekt damit auch bei der Überwindung der Schuldenkrise übernimmt, tragen die Steuerzahler der Währungsunion gemeinsam.

Der Kurs der Regierungschefs dient den Bankaktionären

Aber sind diese Maßnahmen nicht alternativlos? Natürlich nicht. Der europäische Bankensektor könnte so wie 2008 in den USA mit staatlichem Geld zwangsweise kapitalisiert werden. Dann würden die Bankaktionäre an den Kosten der Rettung beteiligt, weil ihre Anteile an Wert verlieren würden. Die Steuerzahler erhielten im Gegenzug zu den übernommen Risiken Anteile an den geretteten Banken. Die dadurch übernommenen Kontrollrechte könnten genutzt werden, um zu verhindern, dass sich wenige Einzelne zu Lasten der Steuerzahler bedienen.

Der Vorteil dieses Ansatzes wäre auch, dass die andauernde Unsicherheit hätte vermieden werden können, die uns nun bis Juni begleiten wird: Ob nämlich die einzelnen Banken in der Lage sein werden, die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht zur Kapitalausstattung zu erfüllen, und ob das nicht zulasten der Kreditversorgung der europäischen Wirtschaft geht.

Interessanterweise ist diese Position, die wir Grünen seit Monaten für die Stabilisierung der europäischen Banken vertreten, zuletzt auch von Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft vertreten worden. Für die "Realwirtschaft" wäre sie die bessere. Doch die europäischen Staats- und Regierungschefs wie auch die Europäische Zentralbank setzen, allen finanzmarktkritischen öffentlichen Statements zum Trotz, auf einen Weg aus der europäischen Krise, der den Interessen der Bankaktionäre dient. Dieser Kurs muss korrigiert werden.

Gerhard Schick ist finanzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

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