Google:Ein Konzern schlägt zurück

Die EU-Kommission hat dem Internet-Giganten unlauteren Wettbewerb vorgeworfen und Beschwerden übermittelt. Jetzt antwortet er - und weist auf hundert Seiten sämtliche Vorwürfe zurück.

Von Daniel Brössler, Brüssel

Es ist eine Antwort in fast letzter Minute. Im April hatte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dem US-Konzern Google unlauteren Wettbewerb vorgeworfen und dem Unternehmen eine Reihe von Beschwerdepunkten übermittelt. Kurz vor Auslaufen der Frist für die Antwort hat Google am Donnerstag eine mehr als hundertseitige Replik an die EU-Kommission übermittelt. Sie weist darin, wenig überraschend, die Vorwürfe der Kommission zurück. In dem Fall geht es um Beschwerden europäischer Preisvergleichsportale. Sie fühlen sich von Google benachteiligt und werfen dem Konzern mit einem Marktanteil von gut 90 Prozent vor, Nutzern seiner Suchmaschine bevorzugt die eigenen Preisvergleiche zu präsentieren.

"Unsere Antwort enthält Belege und Daten, die zeigen, dass die Bedenken in der Stellungnahme der Kommission unbegründet sind", schrieb Google-Vizepräsident Kent Walker in einem am Donnerstag veröffentlichten Blogeintrag. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass Google seinen Mitbewerbern Schaden zugefügt habe. Zentrales Argument des US-Konzerns: Das Geschäft von Vergleichsportalen floriere - dank Google. "Das Universum von Einkaufsportalen" verzeichne dank Google gestiegene Besucherzahlen. Google spricht von einem Anstieg von 227 Prozent über die vergangenen zehn Jahre. Es gebe überdies "verschiedenste neue Spieler, neue Investments und eine wachsende Auswahl für die Konsumenten".

Die Forderung der Gleichbehandlung von Vergleichsportalen widerspricht nach Darstellung von Google außerdem dem Kern seines Geschäftsmodells. Es bestehe genau nicht darin, den Nutzer nur mit Links zu versorgen, sondern direkt mit den gewünschten Informationen. Deshalb habe man das Angebot "Google Shopping" geschaffen. "Wir glauben nicht, dass dieses Angebot wettbewerbsfeindlich ist", heißt es in Walkers Blogeintrag. Es erleichtere Konsumenten lediglich ihre Suche und nutze zugleich den Werbetreibenden.

Für ungerechtfertigt hält Google die Forderung, Werbeeinträge von Wettbewerbern verpflichtend zu präsentieren. Google verfüge nämlich nicht exklusiv über ein Gut wie Strom oder Gas, ohne das Konkurrenten nicht operieren könnten. Genau dies dürfte einer der zentralen Streitpunkte bleiben.

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