Glyphosat:Glyphosat-Urteil: Gespritzt wird öffentlich

Umweltverband dringt auf Glyphosat verbot

Ein Bauer versprüht Pflanzenschutzmittel. Über Risiken für die Umwelt müssen Hersteller in Zukunft besser informieren.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Glyphosat-Hersteller müssen über die Gefahren informieren - das hat weitreichende Folgen.

Von Silvia Liebrich

Seit Jahren wird erbittert über die Risiken des Unkrautvernichters Glyphosat gestritten. Ein großes Problem dabei: Studien, die Auskunft über mögliche Gefahren geben können, galten bisher in weiten Teilen als Verschlusssache. Das soll sich ändern. Der Europäische Gerichtshof EuGH hat nun in einer Grundsatzentscheidung die Rechte der Bürger gestärkt.

Das Urteil vom Mittwoch dürfte weitreichende Folgen für Industrie und Verbraucher haben. Hersteller müssen demnach künftig umfassender über mögliche Risiken von Pflanzenschutzmitteln informieren, als es bisher der Fall ist. Hintergrund des Verfahrens sind Klagen der Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Pesticide Action Network Europe (PAN Europe).

Sie verlangen Auskünfte über Glyphosat und den bienengefährdenden Wirkstoff Imidacloprid von Bayer (Az. C-673/13P und C-442/14). Der Zugang zu diesen Informationen wird ihnen bisher in der Regel von den zuständigen Prüfbehörden verweigert. Im Kern mussten die Richter die Frage klären, ob Pestizide nach europäischem Recht als "Emissionen" zu betrachten sind, für die Behörden eine Informationspflicht haben.

Auch die Risikoanalyse der Behörden muss transparent und überprüfbar sein

Der EuGH stellt nun klar, dass sich der Begriff Emissionen im europäischen Recht nicht nur auf Fabriken bezieht, die Schadstoffe ausstoßen. Gemeint sei vielmehr auch das Freisetzen von Mitteln zur Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen in die Umwelt. Eine gegenteilige Auslegung der Richtlinie verstoße gegen "das Ziel einer möglichst umfassenden Verbreitung von Umweltinformationen", befanden die Richter.

Der Gerichtshof stellt zudem klar, dass es nicht genügt, Angaben "über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort" der Emissionen zu machen. Die Öffentlichkeit müsse auch nachprüfen können, ob die Bewertung der Zulassungsbehörden zu den langfristigen Umweltfolgen eines Pflanzenschutzmittels "zutreffend" sei. Davon seien auch Studien der Hersteller zu Rückständen der Giftstoffe in der Umwelt betroffen. Zulassungsbehörden könnten diese Informationen nicht mit Hinweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verweigern, so die Richter.

Greenpeace forderte nach der Verkündung, nationale und EU-Behörden sollten künftig entsprechende Studien automatisch freigeben. Harald Ebner, Agrarexperte der Grünen, begrüßte das Urteil: "Transparenz ist wichtig, damit unabhängige Wissenschaftler die Gefahren von Glyphosat und anderen Pestiziden besser beurteilen und umstrittene Risikobewertungen der Behörden überprüfen können." Die Glyphosat-Debatte habe gezeigt, dass Geheimniskrämerei niemandem nütze, am Ende nicht einmal den Herstellern selbst.

Die Neuzulassung von Glyphosat in der EU musste mehrfach verschoben werden

Der Fall Glyphosat hat heftige Debatten ausgelöst. Unter anderem stellte sich heraus, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das den entscheidenden Bericht auf EU-Ebene vorbereitet hat, offenbar Risiken übersehen hat. Hinzu kam ein wissenschaftlicher Disput mit Krebsforschern der Weltgesundheitsbehörde WHO, die das Pflanzengift für "möglicherweise krebserregend" halten. Dem widerspricht das deutsche Amt und auch die übergeordnete EU-Behörde Efsa. Die Neuzulassung von Glyphosat in der EU musste mehrfach verschoben werden, weil sich in den Mitgliedsländern nicht die notwendige Zustimmung fand. Eine endgültige Entscheidung steht nächsten Sommer an. Bis dahin soll die europäische Chemieagentur Echa eine weitere Einschätzung vorlegen.

Für die Hersteller geht es bei Glyphosat um einen hohen Einsatz, weltweit ist es das am häufigsten verkaufte Pestizid. Erfunden wurde der Wirkstoff ursprünglich vom US-Konzern Monsanto, der kurz vor der Übernahme durch Bayer steht. Ein großer Teil der Studien kommt von Monsanto. Um den bienenschädlichen Wirkstoff Imidacloprid von Bayer gibt es ebenfalls heftige Kontroversen. Das Mittel wird zur Behandlung von Saatgut verwendet, um Schädlinge von den Pflanzen abzuhalten. Niederländische Bienenschützer haben sich in einer Vorinstanz Zugang zu einigen Dokumenten über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erstritten. Dem hatte der Chemie-Konzern Bayer, Inhaber einer großen Zahl solcher Zulassungen, widersprochen, weil damit seine Geschäftsgeheimnisse verletzt würden.

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