Entscheidend sei der Lumenwert, sagt Bruhn. Dieser Wert, der von Mittwoch an auf der Verpackung stehen muss, gibt Auskunft über die Helligkeit. "Die 75-Watt-Glühbirne entspricht etwa 900 Lumen, die 60-Watt-Birne etwa 700 Lumen." Auch die Angabe der Farbtemperatur wird zur Pflicht. "Alles unter 3300 Kelvin gibt warmweißes und damit glühlampenähnliches Licht", sagt Bruhn. "6500 Kelvin dagegen entsprechen Tageslicht und sind deshalb beispielsweise für Arbeitsbereiche geeignet." Wer dagegen sein Wohnzimmer ausleuchten wolle, sei mit einer Energiesparlampe mit 1000 Lumen und 2700 Kelvin gut bedient.

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Warnung vor Quecksilber

Die Verbraucherschützerin rät, sich vor dem Kauf einer Lampe genau zu überlegen, wofür man sie benötigt. Für Hausflur oder Kellertreppe etwa brauche man ein Licht, das schnell leuchte und sich oft an- und ausschalten lasse. "Weil Energiesparlampen das nicht immer leisten, kann eine Halogenlampe in dem Fall sinnvoller sein." Wie oft eine Lampe sich ein- und ausschalten lässt, ob sie dimmbar ist, ob sie länger als eine Sekunde zum Strahlen benötigt und nach wie viel Sekunden sie 60 Prozent ihrer Helligkeit erreicht hat - all das muss von Mittwoch an ebenfalls auf der Verpackung stehen.

Allerdings sind Energiesparlampen ökologisch keinesfalls unumstritten. Sie enthalten Quecksilber und dürfen deshalb nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher müssen sie zu den kommunalen Sammelstellen tragen, um sie loszuwerden. "Am besten wäre es, wenn Händler Sammelboxen aufstellen würden, wie es sie bei Batterien ja auch schon gibt", sagt Philip Heldt, Umweltreferent von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Andernfalls fürchte ich, dass große Mengen des Quecksilbers in die Umwelt geraten."

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  1. Das nächste Licht erlischt
  2. Sie lesen jetzt 3300 Kelvin sind warmweiß
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(SZ vom 02.01.2011)