Nach dem Urteil gegen Klaus Zumwinkel klagen viele Beobachter über eine Justiz, die mit zweierlei Maß misst. Wahr ist jedoch: Gerade eine höhere Strafe wäre ein Beispiel für Klassenjustiz gewesen.
Vor rund 350 Jahren hat der französische Religionsphilosoph Jean Pascal darauf hingewiesen, dass auch das Recht seine Epochen hat: "Diesseits der Pyrenäen Wahrheit, jenseits Irrtum", schrieb Pascal.
Ehemaliger Postchef Zumwinkel: Beispiel für eine Zweiklassenjustiz? (© Foto: AP)
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Auch heute gibt es Trends und Moden und die Öffentlichkeit ändert immer wieder mal ihre Erwartungen. Derzeit ist ein Teil des Publikums überzeugt, dass die besseren Stände im Gerichtssaal viel zu gut davonkommen. Vermutlich wird das Urteil gegen Klaus Zumwinkel diesen Eindruck noch verstärken. Schließlich kam der ehemalige Postchef mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von einer Million Euro relativ glimpflich davon.
Wahr ist, dass die Strafjustiz oft dann am erbarmungslosesten agiert, wo der Widerstand am geringsten ist. Der unbedarfte Kleinkriminelle, der zumeist auch noch schlecht verteidigt wird, muss die ganze Härte des Gesetzes fürchten. Der Wirtschaftsstraftäter, der sein Anliegen mit Hilfe der besten Anwälte vorbringt, kann darauf setzen, dass die Strafe im Wege der Konsensbildung ermittelt wird.
Früher wurde dieses Missverhältnis Klassenjustiz genannt, heute werden solche Zustände gern mit dem schillernden Begriff "Deal" umschrieben. Gerechtigkeit ist eben oft nur ein Wort. Dass auch der Angeklagte Zumwinkel angeblich gleicher als gleich ist, war auf Transparenten zu lesen, die Demonstranten vor dem Bochumer Landgericht ausrollten.
In seinem Fall aber wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung in einem umgekehrten Sinn Klassenjustiz gewesen. Zumwinkel hat sofort nach der Entdeckung seines Schatzes in Liechtenstein ein Geständnis abgelegt, und in einem Blitztransfer die verkürzten Steuern gezahlt.
Prompte "Schadenswiedergutmachung" hat meist strafmildernde Auswirkungen. Seine Lebensleistung musste gewürdigt werden und vor allem, dass er wie kein anderer Steuersünder an den sozialen Pranger gestellt worden ist. Die unterschiedlichsten Gruppierungen tobten an ihm ihr Wütchen aus.
Schnappende Hysterie
Als "neuen Asozialen" schimpfte ihn beispielsweise ein prominenter Sozialdemokrat. Der derart geschmähte Zumwinkel hat zwar 967.000 Euro Steuern in vier Jahren hinterzogen, aber dem Fiskus im selben Zeitraum acht Millionen Euro gezahlt. Soll und Haben können nicht einfach gegeneinander aufgerechnet werden, doch der Bundesgerichtshof hat erst jüngst darauf verwiesen, dass das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern "bedeutsam" sei.
Natürlich: Wer sich zur Elite zählt, wie Zumwinkel das tat, muss sich streng an die Gesetze halten, sonst gefährdet er das verbliebene Vertrauen in die Marktwirtschaft. Seine Verkürzung seiner Steuerschuld war weder ein Kavaliersdelikt noch ein Kapitalverbrechen. Die Forderung nach dem Vollzug der Gefängnisstrafe erinnerte jedoch in ihrer schnappenden Hysterie an den Schrei nach der Todesstrafe für Kinderschänder.
Und wie hätte das Bochumer Gericht in seinem Fall überhaupt eine Haftstrafe ohne Bewährung begründen sollen, wenn im ersten Liechtenstein-Verfahren ein Angeklagter, der insgesamt rund acht Millionen Euro dem staatlichen Steueranspruch entzogen hatte, auch nur eine Bewährungsstrafe erhielt? Dieses Strafmaß war tatsächlich unangemessen mild, erregte aber keinen öffentlichen Anstoß, weil es sich um einen reichen Nobody handelte. Zumwinkel war bekannt - und es darf nicht strafverschärfend sein, dass einer einen Namen hat.
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(sueddeutsche.de/tob/pak)
Großprojekte in Berlin
Wie unsinnig Herr Leyendeckers Argumentation ist, wird in einem Artikel des "Manager-Magazins" vom 31.01.09 mit dem Titel "BGH-Richter irritiert", überdeutlich, Zitat:
"Armin Nack, der Vorsitzende des für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenats, betonte..., ...dass im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung die "Strafverschärfungsgründe sehr viel größeren Umfang eingenommen" hätten als die Milderungsgründe; dazu gehöre etwa auch "planmäßiges" Vorgehen und das Schaffen von "Systemen, die das Auffinden des hinterzogenen Geldes erschweren".
Ein Geständnis, das nur einräume, was ohnehin erwiesen sei, könne dagegen kaum zur Strafmilderung beitragen. Im Fall Zumwinkel, hieß es im Kreis der BGH-Richter, wären deshalb auch drei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung gut vertretbar gewesen."
Herr Leyendecker liegt also auch hier mal wieder auf der ganzen Linie komplett daneben, seine Pro-Zumwinkel-Kampagne nimmt so immer irrwitzigere Züge an, da fällt einem nur das "unschuldige" rheinischen Klüngel-Motte ein:
"man schätzt sich, man hilft sich."
Gell Herr Beirat von "Transparency-International"?!
Man sollte, bevor man kommentiert oder sich auf Phoenix produziert, sich den Fall in seiner Gesamtkonstellation ansehen. Und da spielen halt auch soziale Komponenten eine Rolle.
Juristisch war der Fall klar, H. Z. hat Steuer hinterzogen, er war kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden und hat letztendlich die hinterzogene Steuer sofort beglichen.
Nur er war auch Führungskraft, heißt, er war ein Vorbild im System für viele Menschen.
Und als solches hat er das System in Verruf gebracht, er hat das Vertrauen missbraucht.
Und jetzt mal ehrlich, waren die systemberührenden Straftaten nicht besonders immer geahndet worden? Nicht hier, das Signal lautet, ab einer bestimmten Gehaltsgrenze kann man ruhig Steuern hinterziehen. Da ist das ein Sport, wenn man erwischt wird,zahlt man einen Obulus und bekommt Gefängnis angedroht. Warum? Weil man nicht clever genug war. Hier in der Kleinstadt wird der Malermeister, der so an die 10.000,-- Eur hinterzogen hat, ganz schön durch die Justiz gejagt. Da das ein Wiederholungsfall ist, vor zwei Jahre hatte man ihn mit 5.000,-- Eur erwischt, muss er in den Knast.Nun erklär mir mal einer den Unterschied von den Dimensionen her?
Klar 15.000,-- ist mehr als 1.000.000,--, sieht man ja schon an den Nullen.
Du zauberst leider immer wieder neue Sachen aus dem Hut. Was haben den Bankenaffären und Steuerhinterziehung miteinander zu tun? Du wirst doch zugeben müssen, dass die Sachlage bei den Banken nicht ganz so einfach ist. Offensichtlich haben nicht nur die halbstaatlichen bis staatlichen Kreditnstitute Geld verzockt, sondern praktisch alle Banken. Ich bin auch wütend darüber. Für mich ist das ein "und" und nicht ein "aber". Nicht Z ja "aber" Banker nicht sondern Z ja "und" Banker auch.
Und warum sollte ich zum "Mob" gehören, nur weil ich härtere Bestrafung für den Z fordere? Der ist doch ganz offensichtlich nur mit einem äußerst fragwürdigen Winkelzug dem Knast entronnen. Für mich stinkt die Angelegenheit und ich bin der Ansicht, dass ihm zu Unrecht Nachsicht zu teil wurde. Seine Lebensleistung bewerte ich anders und auch den Schaden, den er angerichtet hat. Der Mann war schlicht zu gierig und hat erhebliche kriminelle Energie aufgewandt.
Eigentlich schätze ich die Kommentare von Hans Leyendecker. Hier kann ich nicht ganz folgen. Man muss eben alles nur richtig erklären. Vielleicht ist ein noch vorhandener Gewinn durch Zinsen ja auch nur ein Trostpflaster für den geschundenen Ruf des Herrn Zumwinkel. Last uns doch alle bei Rot über die Ampel fahren, nur weil vor 1 Jahr mal einer nur ermahnt worden ist. Wie heist es so schön: Das Problem mit Intelligenten (Managern) ist, dass man genau weiß, das Sie einen belügen, man kann es Ihnen aber nicht beweisen.
Hans Leyendecker schrieb:
"Als "neuen Asozialen" schimpfte ihn beispielsweise ein prominenter Sozialdemokrat. Der derart geschmähte Zumwinkel hat zwar 967.000 Euro Steuern in vier Jahren hinterzogen, aber dem Fiskus im selben Zeitraum acht Millionen Euro gezahlt. Soll und Haben können nicht einfach gegeneinander aufgerechnet werden, doch der Bundesgerichtshof hat erst jüngst darauf verwiesen, dass das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern "bedeutsam" sei."
Da bleibt mir echt die Spucke weg. Weil Zumwinkel so viel Steuern zahlte, sind die fast eine Million an unterschlagenen nicht so bedeutsam?
Ich muss das mal ordnene: Er vediente so viel, dass er sehr viel Steuern zahlen musste. Was ist daran so besonders oder gar lobenswert? Und dann unterschlug er halt mal fast eine Million. Na und? Einen so guten Steuerzahler sollte man nicht vergrämen. Ist das so gemeint? - Es fehlt nur noch der Hinweis auf die Gefahr einer Abwanderung ins Ausland. Ist ja auch immer wieder ein gern angeführtes Argument.
Ich glaub, ich spinne!
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