Von Von Andreas Hoffmann

Beide Seiten haben sich über ein Mahnverfahren zur Gebühr von zehn Euro pro Arztbesuch geeinigt. So soll sichergestellt sein, dass die Mediziner von säumigen Zahlern Geld erhalten.

(SZ vom 09.12.2003) — Wie der Vorsitzende des Schiedsamts, Werner Nicolay, nach den Gesprächen erklärte, sollen zunächst die Ärzte eine Mahnung an Patienten verschicken, die wegen eines Notfalls zunächst nicht gezahlt hätten.

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Bleiben diese Aufforderungen erfolglos, soll die Kassenärztliche Vereinigung (KV) tätig werden und das Mahnverfahren weiterverfolgen. Die KV sind die regionalen Zusammenschlüsse der Ärzte. Reicht auch dies nicht aus, wollen die Kassen das weitere Risiko tragen.

Kein Verwaltungsabschlag

Daneben lehnte es das Schiedsamt ab, dass die Ärzte für das Eintreiben der Praxisgebühr einen Verwaltungsabschlag erhalten. Ein solcher Abschlag sei "nicht gerechtfertigt", sagte Nicolay.

Er verwies auf Apotheken, Kliniken oder Krankengymnasten, die für ähnliche Gebühren ebenfalls keinen Abschlag berechnen könnten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ließ offen, ob sie den Schiedsspruch zum Verwaltungsabschlag akzeptieren wollen.

"Wir werden den Beschluss noch in unseren Gremien prüfen", sagte KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm. Die KBV wollte einen Abschlag von einem Euro. Richter-Reichhelm lobte aber die Einigung zum Mahnverfahren.

Dadurch würden die Ärzte von Verwaltungsarbeit entlastet. Auch der Vertreter der Kassen, Johann Magnus von Stackelberg vom AOK-Bundesverband begrüßte die Einigung. Nun sei eine "gerechte Verteilung für den Patienten" gewährleistet.

Überweisung und Prävention bleiben ohne Gebühr

Seit Wochen streiten Kassen und Ärzte um die Praxisgebühr. Das Schiedsamt von Ärzten und Kassen sollte klären, wer das finanzielle Risiko der Gebühr trägt. Insbesondere die Mediziner hatten sich gegen die Gebühr gewehrt, weil sie einen hohen Verwaltungsaufwand befürchteten, wenn sie das Geld vom Patienten eintreiben sollten.

Die Praxisgebühr ist Teil der Gesundheitsreform. Nach den Plänen von Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) sollen die Patienten künftig zehn Euro pro Quartal für den Besuch eines Arztes zahlen.

Das Geld wird nicht fällig, wenn der Patient von einem Hausarzt zum Facharzt überwiesen wurde. Auch wer zur Prävention den Arzt aufsucht, soll nicht zahlen.

Unter gewissen Bedingungen können die Krankenkassen auch die Praxisgebühr erlassen oder ganz streichen. Nach Schätzungen der Kassen kommen durch die neue Abgabe etwa 1,5 bis zwei Milliarden Euro im Jahr zusammen.

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