Gesetzesentwurf:Gleiche Arbeit, gleiches Geld

Deutz - Jahresszahlen

21,6 Prozent der Frauen verdienen im gleichen Job weniger als Männer.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Die Bundesregierung will die Bezahlung für Männer und Frauen per Gesetz gerechter machen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Zum Auftakt der Kampagne Equal Pay Day 2016, die eine leistungsgerechte Bezahlung für Frauen fordert, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen Entwurf für das umstrittene Entgeltgleichheitsgesetz angekündigt. "Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist eine große Ungerechtigkeit. Das kann so nicht bleiben", sagte Schwesig der Süddeutschen Zeitung. "Nach intensiven Beratungen werde ich in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen." Sie erwarte "eine muntere Diskussion, weil das Thema ja schon in den Koalitionsverhandlungen kontrovers war", so die Ministerin. Am Ende werde aber "ein gutes Ergebnis für die bessere Bezahlung von Frauen" stehen.

Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, die Ungerechtigkeit zu beseitigen

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag erklärt, "dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren" sei. Zusammen mit den Tarifpartnern müssten sogenannte Frauenberufe in Pflege und frühkindlicher Bildung aufgewertet werden. Zudem sei das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser durchzusetzen. Dafür will die Bundesregierung "mehr Transparenz herstellen" und dafür sorgen, dass die Arbeitgeber einen "individuellen Auskunftsanspruch" über die Gehaltsstrukturen im Betrieb erhalten. Unter anderem gelte dies für Unternehmen ab 500 Beschäftigten. Sie müssen demnach im jährlichen Lagebericht darlegen, was sie für Frauenförderung und Entgeltgleichheit tun. Zudem sei "mithilfe verbindlicher Verfahren" eine "erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen".

Sanktionen für Unternehmen, die dies verweigern, werden nicht genannt. Im Ernstfall müsste eine Mitarbeiterin klagen. Beschäftigte sollen auch nicht erfahren, wie viel ihre Kollegen verdienen. Lediglich die Gehaltsspanne auf vergleichbarer Betriebsebene muss auf individuelle Anfrage offen gelegt werden. Dies sollen digitalisierte Auswertungsprogrammen übernehmen. Stellt sich eine Benachteiligung heraus, sollen Arbeitgeber - und Beschäftigte sie gemeinsam beheben, und der Betrieb muss es dokumentieren. So sollen gerade Frauen vor Diskriminierung geschützt werden. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 21,6 Prozent weniger als Männer. Zuletzt lag die Differenz noch etwas höher, bei 22 Prozent. In Europa gehört Deutschland aber weiter zu den Schlusslichtern bei der Lohngerechtigkeit.

Arbeitgeberverbände haben bereits Widerstand gegen das Entgeltgleichheitsgesetz angekündigt. Sie befürchten, dass Unternehmen, die ihre Gehaltsstruktur darlegen müssen, unnötige bürokratische Pflichten auferlegt werden. Aber auch aus Gewerkschaften kommen Einwände. Hier gibt es die Besorgnis, die Tarifautonomie könnte eingeschränkt werden, wenn fertig ausgehandelte Tarifverträge angefochten werden, weil Frauen benachteiligt werden. Strittig ist noch, für wen das Gesetz gelten soll. Im Koalitionsvertrag ist von Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern die Rede. Familienministerin Schwesig sprach am Dienstag dagegen von einem "Auskunftsanspruch für alle Arbeitnehmer". Betriebe, die keinen jährlichen Lagebericht vorlegen, will die Ministerin dazu verpflichten, ihre Gehaltsstruktur gesondert zu dokumentieren.

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