Gesetzesänderung:Pläne gegen neue Großställe

Umweltministerium will Privilegien für Mastanlagen streichen. Künftig könnten sich etwa die Gemeinden einmischen, wenn ein Großstall gebaut wird. Das Landwirtschaftsministerium hält davon jedoch nichts.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Ganze 14 Seiten reichen dem Bundesumweltministerium für eine Kriegserklärung an die großen Tierställe. 14 Seiten ist der Gesetzentwurf lang, den die Beamten von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erarbeitet haben, sein Name: "Intensivtierhaltungsgesetz". Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Mit Änderungen im Baurecht, im Naturschutzgesetz, bei Vorgaben für den Wasserschutz will das Ministerium überall da die Regeln verschärfen, wo es selbst die Zuständigkeit hat. Beispiel Baurecht: Bislang genießen große Tierställe hier ein Privileg. Landwirte können sie errichten, selbst wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Einzige Bedingung: Der Betrieb muss über ausreichend Fläche verfügen, um das nötige Futter zu erzeugen, zumindest rein theoretisch. Das Umweltministerium will ihnen dieses Bauprivileg nun nehmen. Kommunen müssten damit für große Anlagen - etwa für mehr als 15 000 Hennen, mehr als 600 Rinder oder mehr als 1500 Mastschweine - in Zukunft Bebauungspläne aufstellen. Kurzum: Der Gemeinderat müsste sich mit jedem Bauvorhaben auseinandersetzen. Vielerorts hatten Kommunen bisher tatenlos zusehen müssen, wenn nahe der Ortschaften Ställe entstanden.

Nachbarn könnten durchsetzen, dass ein Betrieb schließen muss

Das Ministerium geht noch weiter. Bislang sieht das Wasserhaushaltsgesetz Entschädigungen vor, wenn erhöhte Anforderungen "die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken". Diesen Passus will Hendricks streichen. Auch Regelungen im Immissionsschutzgesetz möchte das Ministerium ändern: So kann ein Nachbar, der sich von einer Tiermastanlage belästigt fühlt, bislang vom Betreiber allenfalls Schadensersatz fordern. Eine Gesetzesänderung soll es nun möglich machen, nachträglich noch Auflagen durchzusetzen.

Damit nicht genug, soll eine Änderung des Naturschutzgesetzes Wiesen und Weiden schützen, das sogenannte "Grünland". Je intensiver die Tierzucht, desto weniger Weiden braucht es. Naturschützer beklagen seit Jahren deren Rückgang, mit dem meist auch die Artenvielfalt schwindet. Der Gesetzentwurf soll nun verbieten, "Grünland, das seit mindestens fünf Jahren besteht, in Ackerland oder in eine sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche umzuwandeln". Wer dagegen verstößt, riskiert bis zu 100 000 Euro Strafe.

Der Bauernverband hatte schon gegen die ersten Vorstöße in diese Richtung rebelliert. Gerade kleine und mittlere Höfe würden so bedroht, warnt er. Nur größere Anlagen könnten die strengen Auflagen erfüllen. Hendricks hält dagegen. "Wer behauptet, damit würde die bäuerliche Landwirtschaft gefährdet, hat die Dimensionen nicht verstanden. Das hat schon industrielle Ausmaße." Ziel sei es, "Fehlentwicklungen" bei der Tierhaltung zu reduzieren. Dafür nutze sie ihre Kompetenzen rund um Wasser, Boden und Luft, und Bauministerin ist sie schließlich auch.

Eigentlich zuständig für die Tiere ist Agrarminister Christian Schmidt (CSU). Der aber hält wenig von den Plänen. Derzeit, so sagte er unlängst, sehe er "keinerlei Handlungsbedarf". Einstweilen liegt der explosive Vorschlag nun im Kanzleramt: zur Vorprüfung.

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