Gesetzentwurf:Kampf der Schwarzarbeit

Die Bundesregierung will schärfer gegen Schwarzarbeit von Ausländern vorgehen. Nach einem Gesetzentwurf, der der SZ vorliegt, müssen künftig nicht nur Arbeitgeber und Ausländer selbst haften, sondern auch Auftraggeber und Subunternehmer.

Roland Preuß

Die Bundesregierung will schärfer gegen die Schwarzarbeit von Ausländern vorgehen und dabei auch Auftraggeber und Subunternehmer stärker haften lassen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach müssen künftig nicht nur der Arbeitgeber und der Ausländer selbst für eine oft mehrere Tausend Euro teure Abschiebung aufkommen, sondern auch Auftraggeber, General- und Subunternehmer, für die Schwarzarbeiter tätig waren.

Gesetzentwurf: Die Bundesregierung hat der Schwarzarbeit von Ausländern den Kampf angesagt.

Die Bundesregierung hat der Schwarzarbeit von Ausländern den Kampf angesagt.

(Foto: AP)

Arbeitgeber, die wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung verurteilt wurden, dürfen Ausländer nicht mehr beschäftigen. Ausgebeutete Ausländer sollen ihren Lohn künftig leichter bei Unternehmen einklagen können, sie dürfen hierfür vorübergehend in Deutschland bleiben.

Der Referentenentwurf des Innenministeriums soll drei EU-Richtlinien umsetzen, die vor allem Ausländer von Staaten außerhalb der Union betreffen. Arbeitsmarktexperten erwarten insbesondere nach der Öffnung Deutschlands für Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Beitrittsländern wie Polen oder Ungarn einen Anstieg der Schwarzarbeit. Für die illegale Beschäftigung von ausländischen Minderjährigen sowie Opfern von Menschenhandel sieht der Entwurf mehrjährige Haftstrafen vor.

Das Gesetz soll zudem die in Brüssel beschlossene "Blue Card" zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland umsetzen. Demnach dürfen Akademiker oder Fachkräfte mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung mit ihren Familien ins Land kommen, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Job-Zusage vorlegen können. Das Mindestgehalt muss das 1,5-fache des Durchschnittseinkommens des jeweiligen Landes betragen, in Deutschland sind dies derzeit etwa 42.000 Euro im Jahr. Für Berufe, in denen großer Mangel herrscht, sollen als Schwelle das 1,2-fache des Durchschnittslohnes gelten. Die EU hatte es den Mitgliedsstaaten freigestellt, diesen Fachkräften einen Aufenthalt zwischen einem und vier Jahren zu erlauben. Dem Innenministerium zufolge sollen die Blue-Card-Inhaber zunächst nur für zwei Jahre bleiben dürfen.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte erst vor wenigen Wochen vor einem Fachkräftemangel gewarnt und dies zur "Schlüsselfrage" für die deutsche Wirtschaft erklärt.

Kritk von Pro Asyl

An einzelnen Stellen geht der Gesetzentwurf über die Vorgaben der EU hinaus, etwa bei Regelungen zu Integrationskursen. Hier sollen mehr Daten über die Teilnehmer erhoben und diese intensiver unter den Behörden ausgetauscht werden. Im Ausländerrecht sieht der Entwurf zudem vor, Minderjährige künftig weitgehend von Abschiebehaft zu verschonen, ausreisepflichtige Familien sollen gemeinsam in Gewahrsam gehalten werden.

Die FDP-Fraktion sieht allerdings noch Änderungsbedarf an dem Entwurf. "Bei der Blue-Card ist noch Luft nach oben", sagte der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff der SZ - mit Blick auf die geplante Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren. Wolff sprach sich dafür aus, das Thema Blue Card aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und zusammen mit anderen Erleichterungen für ausländische Fachkräfte erst kommendes Jahr umzusetzen. Zudem solle das Innenministerium den Schutz minderjähriger Flüchtlinge verbessern und die Bedingungen für Abschiebehäftlinge genauer fassen.

Der Flüchtlingsverband Pro Asyl kritisierte, der Entwurf setze die europäischen Vorgaben nur "ungenau und mangelhaft" zulasten von Asylsuchenden um. "Der Entwurf gewährleistet etwa nicht, dass auch Familien mit Minderjährigen nur im äußersten Fall in Abschiebehaft genommen werden dürfen", sagt die Pro-Asyl-Rechtsexpertin Marei Pelzer.

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