Gerichtsurteil:Verfassungsgericht: AKW-Betreibern steht Entschädigung für Atomausstieg zu

  • Der frühzeitige Atomausstieg ist nach Ansicht der Karlsruher Richter rechtens. AKW-Betreibern steht allerdings eine Entschädigung zu.
  • Geld fließt durch die Entscheidung noch nicht. Energiekonzerne könnten nun aber Ansprüche geltend machen.
  • Die AKW-Betreiber hatten Schätzungen zufolge 19 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert. Sie rechnen allerdings nur mit niedrigen Kompensationen.

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima-1 eine "angemessene" Entschädigung zu. Das stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall fest. Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen zwar noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. In einem entscheidenden Punkt verteidigten die Karlsruher allerdings die energiepolitischen Entscheidungen der Bundesregierung: Den 2011 beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft werteten sie im Wesentlichen als zumutbar.

Allerdings sei es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten. Deshalb muss der Gesetzgeber diese Frage nun neu regeln - spätestens bis zum 30. Juni 2018. Die Aktien von RWE und Eon legten nach der Verkündung des Urteils zwischenzeitlich um mehr als fünf Prozent zu - viele Beobachter hatten damit gerechnet, dass den Konzernen jegliches Recht auf Entschädigungen verwehrt bleibt.

Bei den Verfassungsbeschwerden ging es um den beschleunigten Atomausstieg im Jahr 2011. Nach dem Reaktorunfall im japanischen Meiler Fukushima-1 ließ die Regierung sieben ältere Atomkraftwerke sofort abschalten, außerdem legte sie Termine fest, zu denen die anderen Kraftwerke abgeschaltet werden müssen. Bis 2022 soll Deutschland komplett aus der Atomenergie ausgestiegen sein. Die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall sehen sich dadurch enteignet und verklagten den Bund auf eine finanzielle Entschädigung.

"Der Atomausstieg in Deutschland hat Bestand"

Die Bundesregierung war in dem Verfahren der Meinung, der Gesetzgeber dürfe jederzeit aus einer riskanten Technik wie der Kernkraft aussteigen. "Fukushima hat auch in Deutschland eine Neubewertung nötig gemacht", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in der Verhandlung. Dem entgegnete Eon-Chef Johannes Teyssen, dass sich das Risiko durch das Unglück in Japan nicht verändert habe, sondern nur die Risikowahrnehmung.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts haben die Energieversorger nun zumindest einen Teilerfolg erzielt. Die Konzerne rechnen allerdings nur mit vergleichsweise bescheidenen Kompensationen. "Wir gehen nicht davon aus, dass hier Entschädigungen in Milliardenhöhe erfolgen werden", sagte eine RWE-Sprecherin in Karlsruhe.

So sieht man es auch im Bundesumweltministerium. "Milliardenforderungen sind definitiv vom Tisch", sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth. Im Ministerium ist man erleichtert, dass die Entscheidung von 2011 in ihren Grundzügen für rechtens befunden wurde: "Der Atomausstieg in Deutschland hat Bestand", sagte Flasbarth.

Interessant wird nun, wie es mit einer anderen Klage weitergeht: In Washington will der Vattenfall-Konzern insgesamt 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz erstreiten - für die Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel. Vattenfall argumentiert, dass es von deutschen Gerichten keinen ausreichenden Schutz erfahre. Doch das Bundesverfassungsgericht hat nun auch dem schwedischen Staatskonzern zugestanden, er dürfe sich "ausnahmsweise" auf deutsche Grundrechte berufen. Die Entschädigung für Vattenfall könnte so deutlich niedriger ausfallen als bei einem Schiedsspruch in Washington.

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