Im jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank hat der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen.
Nach einem Urteil vom Dienstag muss die Bank möglicherweise Schadenersatz zahlen, weil ihr Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer vor vier Jahren öffentlich Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert hatte. Der BGH gab einer Feststellungsklage Kirchs teilweise statt.
Vorsitzender rät zu außergerichtlicher Einigung
Der BGH gab einer Feststellungsklage Kirchs teilweise statt. Die Deutsche Bank habe ihre vertraglichen Pflichten gegenüber einer Kirchgesellschaft verletzt, die bei ihr Kunde war, befand der BGH.
Damit ist klar, dass das Kreditinstitut für etwaige Schäden dieser Gesellschaft - der Printbeteiligungs GmbH - haftbar gemacht werden kann, nicht aber für den Zusammenbruch des gesamten Kirchimperiums.
Der BGH bejahte auch eine persönliche Haftung Breuers. In welcher Höhe die Bank haftet und ob der GmbH durch die Breuer-Äußerung überhaupt ein Schaden entstanden ist, muss in einem neuen Prozess geklärt werden.
Der Vorsitzende des XI. Zivilsenats, Gerd Nobbe, riet den Anwälten beider Seiten sich außergerichtlich zu einigen: "Dr. Kirch muss sich allerdings von der Vorstellung verabschieden, mit Hilfe einer Klage den Zusammenbruch seines Konzerns rückgängig zu machen."