Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz ist wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt worden.

Anderthalb Jahre nach Aufdeckung der VW-Affäre ist der ehemalige Personalvorstand Peter Hartz als erster Verantwortlicher für den Skandal verurteilt worden.

Peter Hartz wartet am Donnerstag im Landgericht Braunschweig auf das Urteil (© Foto: dpa)

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Das Landgericht Braunschweig verhängte gegen Hartz zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1.600 Euro, also 576.000 Euro. Das Gericht sprach den 65 Jahre alten Ex-Manager der Untreue in Tateinheit mit Begünstigung eines Betriebsrates schuldig.

Mit dem Urteil ist ein erster juristischer Schlussstrich unter die Affäre aus Sexpartys, Bestechung und Bereicherung gezogen: Nach Überzeugung der Richter hat Hartz Vermögen von VW verschleudert, indem er Sonderbonuszahlungen von rund 2 Millionen Euro an den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert anweisen ließ.

Scheinrechnungen

Außerdem zahlte VW Scheinrechnungen von Volkerts Geliebter und beglich völlig überzogene Spesenabrechnungen des Betriebsrates ohne Belege zu fordern. Der Gesamtschaden: 2,6 Millionen Euro.

Unter anderem wurden auch Partys mit Prostituierten vom Konzern bezahlt.

Das Urteil entspricht einer zu Prozessbeginn geschlossenen Vereinbarung zwischen Hartz, Staatsanwaltschaft und Gericht, einem so genannten Deal. Darin wurde als Höchststrafe zwei Jahre zur Bewährung festgelegt. Im Gegenzug legte Hartz ein volles Geständnis ab.

Er räumte ein, dass er mit Sonderbonuszahlungen von fast 2 Millionen Euro den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert schmieren wollte.

Der Angeklagte schweigt

"Es ging um eine Position, in der man den anderen einkauft", sagte Hartz-Anwalt Egon Müller am Donnerstag für seinen Mandanten, als er die Gründe für die Sonderzahlungen an Volkert erläuterte. Hartz selbst schwieg die ganze Zeit.

Allerdings habe der Autobauer von Volkert keine konkreten Gegenleistungen bekommen, ließ Hartz mitteilen: "Diese Zahlungen standen nicht in Zusammenhang mit konkreten Entscheidungen."

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