Entscheidung vom Landgericht Köln:Wetten verboten für Hartz-IV-Empfänger

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Wer sich als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen gibt, darf bei Westlotto nicht mehr wetten - dieses skurrile Urteil hat ein Gericht jetzt bestätigt. So sollen die Zocker vor sich und der Staatskasse geschützt werden. Der Wettanbieter nennt das Urteil "realitätsfern".

Das Gericht bleibt dabei: Annahmestellen von Westlotto dürfen keine Sportwetten von Spielern akzeptieren, die bekanntermaßen Hartz IV beziehen. Dies entschied das Landgericht Köln und bestätigte damit eine im März erlassene einstweilige Verfügung.

Das Gericht bleibt beim Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger. (Foto: dapd)

Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

Auslöser für das Urteil waren Testkäufe. Ein Konkurrent von Westlotto, der auf Malta ansässige Sportwetten-Anbieter Tipico, hatte zwei Leute in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: "Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?" Darauf kam die Antwort: "Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr. So kann man doch nicht leben!"

In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Gesetzgeber will bestimmte Personengruppen im Glücksspielstaatsvertrag davor schützen, dass sie wetten und nach einem möglichen Verlust auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören Spielsüchtige und Menschen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen".

Westlotto argumentiert dagegen, ein Mensch sei anhand seines Auftretens nicht als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass sich die Entscheidung einzig auf das in den Testkäufen geschilderte Szenario bezog. Das Personal in den Lotto-Annahmestellen sei aber nicht verpflichtet, von sich aus Kunden auf ihre finanzielle Situation hin anzusprechen.

Westlotto nannte das Urteil "realitätsfern" und kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht an. Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. "Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand", sagte ein Sprecher.

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