Gericht behindert Expansionspläne:Schwerer Rückschlag für ThyssenKrupp

Die Übernahme des kanadischen Stahlherstellers Dofasco hätte gut in die Expansionspläne der ThyssenKrupp AG gepasst. Doch ein Gericht vereitelt nun den Plan.

Im Streit um die Übernahme des kanadischen Stahlherstellers Dofasco hat ein niederländisches Zivilgericht die Klage des größten deutschen Stahlkonzerns ThyssenKrupp abgewiesen.

Gericht behindert Expansionspläne: Ein Stahlwerk der ThyssenKrupp AG in Duisburg-Bruckhausen

Ein Stahlwerk der ThyssenKrupp AG in Duisburg-Bruckhausen

(Foto: Foto: dpa)

Die Essener hatten kurz vor Weihnachten eine Klage gegen den weltgrößten Stahlkonzern Mittal mit dem Ziel eingereicht, den vor einem Jahr zugesagten Dofasco-Verkauf noch vor dem Auslaufen einer bis zum 26. April 2007 befristeten Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen durchzusetzen.

In der Begründung hieß es, Mittal habe alles in seiner Macht Stehende getan, um Dofasco an ThyssenKrupp abzugeben, was rechtlich aber nicht möglich sei.

Mittal hatte ThyssenKrupp während der monatelangen Übernahmeschlacht mit Arcelor im vergangenen Jahr die Abgabe von Dofasco versprochen.

Arcelor überführte die kanadische Firma daraufhin in eine Stiftung, um einen Verkauf unmöglich und sich selbst weniger attraktiv für Mittal zu machen. Arcelor Mittal sieht sich nach der vollzogenen Fusion nun außer Stande, Dofasco wieder aus der Stiftung zu lösen.

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