Geplatzte Übernahme von Hörgeräte-Hersteller:Gericht weist Milliarden-Klage gegen Kartellamt ab

Zu viel Machtkonzentration im Hörgeräte-Sektor: Weil das Bundeskartellamt eine Übernahme untersagte, wollte ein dänischer Hersteller mehr als eine Milliarde Schadenersatz. Der deutsche Staat muss nun aber keinen Cent zahlen.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat eine Milliardenklage gegen den deutschen Staat abgewiesen. Ein dänisches Unternehmen hatte wegen einer Übernahme von Hörgeräte-Herstellern 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz vom Bundeskartellamt verlangt. Die Behörde hatte die übernahme untersagt. Das Gericht befand nun, das Kartellamt habe den Fall sorgfältig geprüft und entschieden.

Die Schweizer Phonak (heute: Sonova Holding) hatte im Herbst 2006 angekündigt, die Hörgerätesparte des dänischen Unternehmens GN Store Nord zu übernehmen. Das Kartellamt hatte die Übernahme wegen ihrer Auswirkungen auf den deutschen Hörgerätemarkt geprüft und 2007 untersagt. Der Deal hätte zur Verstärkung eines marktbeherrschenden Oligopols geführt, hatte das OLG Düsseldorf ein Jahr später bestätigt. Deshalb platzte der Deal.

Doch das Verbot der Fusion war umstritten. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung des Kartellamts wegen fehlender Begründung 2010 aufgehoben und als rechtswidrig eingestuft. Daraus entstehe aber noch kein Haftungsanspruch, entschieden nun die Richter (Az.: VI - U (Kart) 43/13). Die Entscheidung der Wettbewerbshüter sei zwar laut BGH-Urteil rechtswidrig, die Behörde habe aber nicht schuldhaft gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen nun in seiner Urteilsbegründung.

Der Entscheidung des Amtes sei eine umfangreiche Prüfung des Sachverhalts vorausgegangen, "der eine Vielzahl von schwierigen Fragen im tatsächlichen und rechtlichen Sinne aufgewiesen" habe. Damit gebe es keinen "Amtshaftungsanspruch", eine Voraussetzung für Schadenersatz, sagte Kühnen. GN Store Nord kann gegen die Entscheidung nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof vorgehen.

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