Geplante Erhöhung:Hartz-IV-Satz soll um neun Euro steigen

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391 Euro für Alleinstehende, 353 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit zwei Erwachsenen: Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch mit der Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes beschäftigen. Beschlossen wird die Anhebung aber erst nach der Wahl.

Die etwa 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommen von 2014 an mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende soll Anfang kommenden Jahres von 382 auf 391 Euro steigen. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie künftig jeweils 353 Euro oder acht Euro mehr als bisher.

Das Kabinett will sich nach Regierungsangaben am Mittwoch mit einer entsprechenden Verordnung befassen. Beschlossen werden muss die Erhöhung aber vom neuen Bundestag und Bundesrat nach der Bundestagswahl am 22. September. Der Vorlage zufolge schlägt die Erhöhung beim Bund mit rund 360 Millionen Euro zu Buche, bei den Kommunen mit etwa zehn Millionen Euro.

Die geplante Erhöhung entspricht etwa 2,3 Prozent und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent. Um diesen Prozentsatz werden demnach auch die anderen Hartz-IV-Regelstufen angehoben. Nach der Kabinettsvorlage steigt der Hartz-IV-Satz für Kinder von 0 bis sechs Jahren auf 229 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 261 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um 7 auf 296 Euro.

Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende. Es wurde 2005 eingeführt und ersetzte die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Bis 2010 wurden die Hartz-IV-Sätze im Gleichschritt mit den Renten angepasst - jeweils zum 1. Juli entsprechend der Nettolohnentwicklung des Vorjahres. Seit der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Reform gibt es für den sogenannten Regelbedarf im Hartz-IV-System einen neuen Anpassungsmechanismus.

Er regelt, dass die Geld-Leistungen entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen fortgeschrieben werden. In diesen Mischindex geht die Preisentwicklung zu 70 Prozent und die Lohnentwicklung zu 30 Prozent ein. Die Anpassung nach diesem gesetzlich festgeschrieben Mechanismus erfolgt immer zu Jahresbeginn. Zum ersten Januar des laufenden Jahres war der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose um acht Euro auf 382 Euro erhöht worden.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, kritisierte, auch nach der Anpassung auf 391 Euro bleibe der Regelsatz ein kümmerlicher Armutssatz. "Nach unseren Berechnungen müsste bei einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 Prozent auf 437 Euro plus einmaliger Leistungen angehoben werden", sagte er.

© dpa/Reuters/bero - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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