Für die meisten Landwirte birgt der Anbau veränderter Pflanzen weiterhin zu große Gefahren.
Die Große Koalition hat sich auf ein neues Gentechnik-Gesetz geeinigt. Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch dürfen nur dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, wenn die Tiere kein gentechnisch verändertes Futter gefressen haben. So schafft das Gesetz für Verbraucher mehr Klarheit. Den Einsatz von gentechnisch hergestellten Zusatzstoffen in der Lebensmittelproduktion gestattet es allerdings auch.
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Ein Greenpeace-Aktivist kappt eine Maispflanze auf einem Feld nahe Riedstadt in Südhessen, wo nach Angabe der Umweltschutzorganisation genmanipulierter Mais angebaut wird. (© Foto: AP)
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Es wird wohl in absehbarer Zeit nichts aus dem großflächigen Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in Deutschland. Zwar enthält der Entwurf des neuen Gentechnikgesetzes der Großen Koalition einige Erleichterungen. So kann in Absprache mit konventionell wirtschaftenden Bauern auf die vorgeschriebenen Abstandsflächen zwischen den Feldern verzichtet werden. Und in geschlossenen Anlagen gelten Sonderkonditionen, was der Forschung entgegenkommt. Aber ein gewichtiges Hindernis für die Biotech-Industrie bleibt in Kraft: Nach wie vor können Landwirte von einem Betrieb in der Nachbarschaft Schadensersatz fordern, wenn ihre Ernte von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) so stark befallen ist, dass sie die Produkte nicht mehr an ihre kritische Kundschaft verkaufen können. Daran ändern auch die neuen Abstandsregelungen nichts, die nun vereinbart wurden: 300 Meter zu Öko-Mais, ansonsten 150 Meter.
Das Risiko, bei einer Verunreinigung der Nachbarfelder gesamtschuldnerisch in Haftung genommen zu werden, hat bisher schon die meisten Landwirte in Deutschland von Genmais abgehalten. Er wird auf weit weniger als ein Prozent der Fläche zu wirtschaftlichen Zwecken angebaut, überwiegend in den ostdeutschen Ländern. Auch der Deutsche Bauernverband hat seinen Mitgliedern abgeraten, dieses Risiko auf sich zu nehmen. Mais des Unternehmens Monsanto mit der Bezeichnung Mon810 ist bisher die einzige Feldfrucht, die überhaupt zum Einsatz kommt. BASF plant, künftig die gegen Antibiotika resistente, im Erbgut veränderte Kartoffelsorte "Amflora" anzubauen, die aber nicht in die gemüseläden gelangen, in erster Linie industriell genutzt werden soll.
Bütikofer: "Etikettenschwindel"
Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, künftig mit dem Etikett "ohne Gentechnik" für Lebensmittel werben zu können. Zusatzstoffe zu diesen Lebensmitteln dürfen zwar gentechnisch verändert sein, müssen aber nach der Öko-Verordnung der Europäischen Union zugelassen sein; Voraussetzung ist außerdem, dass es keine GVO-freie Alternative gibt. Der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer bezeichnet das als "Etikettenschwindel". Die FDP-Agrarpolitikerin Christel Happach-Kasan kritisiert, dass bisher noch kein Text für eine solche Verordnung vorliege, obwohl sie schon bald in Kraft treten soll.
Einige Organisationen begrüßen dagegen die Pläne für eine Kennzeichnung, darunter der Bundesverband der Verbraucherzentralen, Greenpeace und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Sie erhoffen sich von dem Aufdruck, dass die Käufer verstärkt von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch machen. Mit dem Label kann zwar auch dann geworben werben, wenn bestimmte Zusatzstoffe bei der Herstellung von Futtermitteln gentechnisch produziert wurden; diese dürfen aber später in den Futtermitteln nicht mehr nachweisbar sein.
In der Tiermast dürfen vier Monate vor der Schlachtung keine genetisch veränderten Futtermittel verwendet werden, wenn mit der Kennzeichnung geworben wird. Für die mittlerweile in Rekordzeit zur Schlachtreife gebrachten Schweine ist das praktisch das Lebensalter. In der Milchproduktion gilt eine Frist von drei Monaten. Der Zeitraum ist jeweils an die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung angelehnt. Da in der Mast große Mengen von Soja vor allem aus Südamerika zum Einsatz kommen, werden sich industriell wirtschaftende Bauernhöfe mit großem Tierbestand und wenig Fläche schwer damit tun, die Kriterien für diese Kennzeichnung einzuhalten. Andererseits haben Landwirte, die nicht nach den strengen Richtlinien der deutschen Bio-Verbände wirtschaften, nun die Möglichkeit, ebenfalls mit einem Öko-Etikett zu werben. Sollte es eine starke Nachfrage der Verbraucher geben, könnte auf den internationalen Märkten die Nachfrage nach GVO-freiem Kraftfutter zunehmen.
Mit dem Kompromiss nimmt Deutschland formell eine Mittelstellung innerhalb der europäischen Staaten ein. Mon810 ist zwar nicht verboten, allerdings dürfte das Haftungsrisiko eine Barriere sein. Horst Seehofer, der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat die Biotech-Industrie vergeblich aufgefordert, einen Fonds gegen solche Risiken anzulegen. Deren Wunsch nach einem Staatsfonds zugunsten der vom Pollenflug benachteiligten Bauern hat er stets abgelehnt.
(SZ vom 15.01.2008/sma)
Neue Nutzungsbedingungen
Die wirtschaftliche Nutzung der Gentechnologie ist an die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen oder Organismen gebunden und hier entsteht ein großes Gefahrenpotential. Es fehlen jegliche Vorstellung und Risikoanalyse darüber, was unter Freilandbedingungen eintreten kann. Der einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Organismus kann nie wieder eingefangen werden und seine Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht des Biotops sind nicht einmal abschätzbar.
Die Flächen mit den drei wichtigsten gentechnisch modifizierten Sorten Soja, Mais und Raps sind deutlich gewachsen. Demgegenüber ist die insektenresistente Baumwolle in den Vereinigten Staaten rückläufig. Bei den genannten vier Pflanzenarten ist der Anteil der gentechnisch erzeugten Sorten am gesamten Saatgut auf knapp ein Viertel gestiegen. Fast schon ein Drittel der Sojabohnen werden weltweit mit biotechnologisch hergestelltem Ausgangsmaterial erzeugt.