Geldanlage:Zum Schutz der Anleger

Ein EU-Gipfel im Jahr 1998 brachte die Idee der Finanzmarktrichtlinie auf den Weg. Ab Januar 2018 gilt eine neue, strengere Fassung.

Von Markus Zydra

Nach ihrem Gipfeltreffen 1998 in Cardiff gaben die EU-Staats- und Regierungschefs der EU-Kommission einen Auftrag. Die Brüsseler Behörde möge einen Plan entwickeln zur Harmonisierung des europäischen Finanzdienstleistungssektors. Im selben Jahr hatte die Europäische Zentralbank ihre Arbeit aufgenommen, die Einführung des Euro stand kurz bevor. In dieser euphorischen Zeit sollten auch die bis dato national regulierten Finanzmärkte ein europäisches Dach erhalten. Der Beschluss von Cardiff gilt als Geburtsstunde der Finanzmarktrichtlinie, die bis heute unter der Abkürzung Mifid - das steht für Markets in Financial Instruments Directive - firmiert.

Diesem Ruf nach mehr Integration folgten, wie das in der europäischen Nachkriegsgeschichte häufig zu beobachten war, zähe Verhandlungsjahre. Die Mifid-Richtlinie wurde erst im April 2004 verabschiedet und trat im November 2007 in Kraft. Richtlinien sind ein Rechtsakt mit Ermessensspielraum, sie entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung.

Jeder EU-Staat setzt die europäische Richtlinie in nationales Recht um. Die nationalen Parlamente nutzten den sich so ergebenen Freiraum und legten das Recht gerne auch mal nach eigener Façon aus. Dadurch blieb in Europa der regulatorische Flickenteppich in vielen Finanzbereichen erhalten.

Im Laufe der globalen Finanzkrise wurden die Defizite von Mifid deutlich. Die Aufseher hatten gemerkt, dass es für Wertpapierhändler noch viel zu viele Freiheiten gab. Daher einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2014 auf eine Überarbeitung des Regelwerks. Man wollte die Widerstandsfähigkeit der Finanzmärkte stärken.

Künftig soll die Annahme von Verkaufsprovisionen strenger geregelt oder sogar verboten sein

Mifid 2 soll zum Jahresbeginn 2018 in der EU in Kraft treten, nachdem der Starttermin wegen Differenzen um ein Jahr verschoben wurde. Die Finanzmarktrichtlinie ist an eine begleitende Verordnung (Mifir) gekoppelt. Das verschärft deren Durchschlagskraft: Eine Verordnung entfaltet unmittelbar Rechtskraft in den EU-Staaten - viele Gesetze dürfen nun also nicht mehr von den nationalen Parlamenten nach eigenem Gutdünken umgesetzt werden. Das dient der Vereinheitlichung der Regeln und stärkt die Chancengleichheit für die Finanzmarkt-Akteure.

Durch Mifid 2 soll auch die Anleger in Europa besser geschützt werden. Die Finanzkrise hatte deutlich gemacht, dass Bankberater ihren Kunden allzu häufig hochriskante Produkte verkauften, weil sie dadurch eine hohe Verkaufsprovision verdienten. Man denke nur an den Vertrieb von riskanten Lehman-Zertifikaten an einfache Sparer. Künftig soll die Annahme von Verkaufsprovisionen - je nach dem, ob es sich um einen Vermögensverwalter, unabhängigen Berater oder Bankberater handelt - strenger geregelt und im Einzelfall auch verboten sein. In jedem Fall muss der Kunde beim Kauf eines Investmentprodukts über die Zahlung von Zuwendungen informiert werden.

Verbraucherschützer wollen die Honorarberatung stärken und fordern ein generelles Provisionsverbot. Doch darauf wollten sich die EU-Staaten nicht einigen. Dabei gibt es schon ein Provisionsverbot, und zwar im Kernland des Finanzkapitalismus: Großbritannien.

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