Von Daniela Kuhr

Schärfere Regeln: Ein Gesetz soll verhindern, dass sich Manager zu sehr an der kurzfristigen Rendite orientieren. Auch Gehaltskürzungen sollen künftig erlaubt sein.

"Falsche Vergütungsanreize müssen korrigiert werden", sagte Joachim Poß (SPD), der mit Otto Bernhardt (CDU) die Arbeitsgruppe zu Managergehältern geleitet hat. Mit den neuen Regeln will die Koalition das kurzfristige Renditedenken zurückdrängen. Dieses habe die Katastrophe an den Finanzmärkten mitbefördert, sagte Poß.

Gegen Gehaltsexzesse: Koalition kämpft gegen die Gier

(© Foto: dpa)

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So dürfen Manager ihre Aktienoptionen in Zukunft frühestens nach vier Jahren und nicht wie bisher nach zwei Jahren einlösen. Zudem soll der Aufsichtsrat eines Unternehmens das Gehalt des Vorstands im Nachhinein auch einmal herabsetzen dürfen. Für Fehler wird das Kontrollgremium stärker haften als bislang. Auch muss in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat über das Gehalt eines Vorstandsmitglieds entscheiden und nicht mehr nur ein kleiner Ausschuss des Aufsichtsrats.

Die Arbeitsgruppe schlägt zudem neue Regeln vor für den Wechsel eines Vorstands in den Aufsichtsrat. Der Vorstand soll beispielsweise frühestens drei Jahre nach seinem Ausscheiden Mitglied in einem Prüfungsausschuss des gleichen Unternehmens werden können. Eine absolute Obergrenze für Vorstandsbezüge soll es aber nicht geben. "Mit unseren Vorschlägen wollen wir ein Umdenken bei Managern und Aufsichtsräten bewirken", sagte Poß. "Angemessenheit der Gehälter, langfristige Nachhaltigkeit und Transparenz sind jetzt gefragt."

Nächste Stufe: Koalitionsausschuss

Die Koalitionsarbeitsgruppe war im vergangenen Sommer eingesetzt worden, um Regeln gegen exzessive Managergehälter auszuarbeiten. Sie hat sechs Mal getagt. "Das Ergebnis kann sich sehen lassen, auch wenn erwartungsgemäß nicht in allen Punkten Einvernehmen erzielt werden konnte", sagten die beiden Vorsitzenden Bernhardt und Poß am Donnerstag nach der letzten Sitzung.

Die Punkte, in denen es keine Einigung gab, sollen am 4. März im Koalitionsausschuss beraten werden. In ihm sitzen die Spitzen der Koalition. Umstritten ist nach wie vor insbesondere, ob die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern begrenzt werden soll. Die SPD hatte vorgeschlagen, dass Unternehmen Managergehälter nur noch bis zu einer Million Euro vollständig als Betriebsausgaben absetzen können. Was darüber hinausgeht, solle nur zur Hälfte absetzbar sein. Die Union lehnt das wegen rechtlicher Bedenken ab.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die ebenfalls der Arbeitsgruppe zu den Managergehältern angehörte, teilt die Bedenken nicht. "Rechtlich wäre es möglich, den Abzug zu begrenzen", hatte sie im SZ-Interview gesagt. "Bei den Gehältern der Aufsichtsräte ist das schließlich seit Jahren geltendes Recht." Doch Steuerexperten meinen, dass sich dies nicht vergleichen lasse, weil Aufsichtsräte als Selbständige arbeiten, während Vorstände bei ihren Unternehmen angestellt sind.

Nicht alle Fragen geklärt

Strittig blieb auch die Forderung der Sozialdemokraten, Manager darauf zu verpflichten, ihre Entscheidungen stärker am Wohl der Allgemeinheit, des Unternehmens und der Arbeitnehmer auszurichten. Ebenfalls keine Einigung wurde erzielt bei dem Vorschlag, die Aufsichtsräte zu verkleinern und die Zahl der Mandate einzuschränken, die ein einzelner Aufsichtsrat wahrnehmen darf.

Auch die Frage, ob es bei den Haftpflichtversicherungen für Manager eine verbindliche Selbstbeteiligung geben solle, blieb offen. In der Wirtschaft sind diese Versicherungen, die unter dem Begriff D&O (Directors and Officers) bekannt sind, mittlerweile sehr verbreitet. Fast jedes Unternehmen schließt solch eine Police für seine Manager ab, um Schäden im Falle fahrlässigen Verhaltens abzudecken. Kritiker wenden ein, dass die Manager daher keinerlei Haftung mehr zu befüchten hätten, zumal die Beiträge für die D&O-Versicherung in aller Regel das Unternehmen zahlt.

Aktionärsschützer begrüßten das Ergebnis, auf das sich die Arbeitsgruppe geeinigt hat. "Es ist wichtig, das langfristige Denken und Handeln des Vorstands zu fördern", sagte Marco Cabras von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). In der Vergangenheit hätten sich Boni oder Aktienoptionen häufig an den Quartalszahlen orientiert, was falsche Anreize gesetzt habe. Gut sei zudem, dass es keine generelle Deckelung der Gehälter gebe. "Vorstände dürfen ruhig sehr gut verdienen, wenn sie denn sehr gute Leistung bringen."

Union und SPD wollen noch vor der Bundestagswahl Gesetzesänderungen beschließen. "Es besteht die Hoffnung, dass wir in den Punkten, in denen wir uns geeinigt haben, noch tätig werden", sagte Poß.

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(SZ vom 30.01.2009/mel)