Gebühren:Stipendium oder Kredit

Stiftungen, Banken oder Staat bieten verschiedene Möglichkeiten, um Geld für das Studium aufzubringen. Ein Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen.

Von Christine Demmer

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen man ein Studium an privaten Hochschulen finanzieren kann.

• Eltern: Diese sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern die erste Ausbildung zu finanzieren. Dabei sieht der Gesetzgeber bis zu 670 Euro Unterhalt für Studierende vor, die nicht mehr zu Hause wohnen.

• Kindergeld: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld zwischen 184 und 215 Euro im Monat. Das kann ein Beitrag zur Finanzierung des Studiums sein.

• Bafög: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) besteht je zur Hälfte aus einem Darlehen und einem zinslosen Kredit, der nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Die Fördersumme hängt vom Einkommen der Eltern ab und beträgt maximal 670 Euro monatlich. Das Studium muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden.

• Stipendien: Kirchliche und politische Einrichtungen und Stiftungen fördern - bei guten Leistungen in Schule und Studium oder bei ehrenamtlichem Engagement. Die größte deutsche Stiftung zur Förderung junger Menschen ist die Studienstiftung des Deutschen Volkes.

• Studienkredite: Im Gegensatz zu einem normalen Kredit ist ein Studienkredit nicht an eine Sicherheit gebunden. Er wird in Monatsbeträgen ausgezahlt und ist nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen. Neben der KfW Förderbank bieten viele andere Banken Studienkredite an.

• Studienbeitragsdarlehen: Hier kommt das Geld von den Bundesländern. Die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss des Studiums in vorher festgelegten Raten. Im Unterschied zum normalen Kredit wird dieses Darlehen nur einmal im Semester ausgezahlt. Anträge kann man bei der KfW Förderbank online stellen.

• Bildungskredit: Diesen Kredit kann man nur für das Master- oder Hauptstudium beantragen. Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und dient der Finanzierung von Praktika oder Auslandsaufenthalten während des Studiums. Rechnen kann man monatlich mit einer Summe in Höhe zwischen 100 und 300 Euro.

• Finanzamt: Die Kosten jedes weiterbildenden Studiums sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn das Studium nicht der Aus-, sondern der Fortbildung dient.

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