Hypo Real Estate wagt sich vor: Der in Schieflage geratene Immobilienfinanzierer begibt sich als erstes privates Institut unter den staatlichen Rettungsschirm.
Der angeschlagene Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate will auch Mittel aus dem 500 Milliarden Euro schweren Finanzmarktstabilisierungs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen.
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Die Hypo Real Estate braucht Geld - dringend. (© Foto: dpa)
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Zwar befänden sich die Verhandlungen über das bereits Anfang des Monats von Bundesregierung und Finanzindustrie eigens für die Bank geschnürte Rettungspaket in der Endphase, teilte der Konzern in München mit.
15 Milliarden beantragt
Um in der Zwischenzeit den kurzfristigen Bedarf sicherzustellen, habe man am Dienstag aber auch beim Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eine Liquiditätsbereitstellung in Höhe von 15 Milliarden Euro durch die Bundesbank beantragt. Es werde mit einer kurzfristigen Entscheidung gerechnet, hieß es.
Zudem werde sie "weitergehende, umfassende Unterstützung - einschließlich etwaiger Kapitalmaßnahmen" bei dem Fonds beantragen. Dies solle einen zusätzlichen Refinanzierungsbedarf absichern.
Aktie zieht deutlich an
Die im Dax Aktie der Hypo Real Estate profitierte von der Ankündigung - und verzeichnete deutliche Kursgewinne. Zeitweise legte das Papier um rund elf Prozent auf 5,42 Euro zu. In den vergangenen Wochen hatte die Aktie fast 80 Prozent an Wert verloren.
Die bereits Anfang Oktober angekündigten 50 Milliarden Euro Garantien von Staat, einem Bankenkonsortium und Bundesbank würden voraussichtlich bis Mitte November vollständig bereit stehen. Die Vertragsverhandlungen stünden vor dem Abschluss, erklärte die Bank weiter.
Private Geldhäuser hatten sich bislang bei der Nutzung des fast 500 Milliarden Euro großen Rettungsfonds der Bundesregierung betont zurückgehalten. Seine Hilfe ist mit strengen Auflagen und Kosten verbunden. Lediglich die Landesbanken BayernLB, HSH Nordbank und WestLB haben erklärt, den Fonds nutzen zu wollen.
Die Commerzbank prüft das Paket, die Deutsche Bank hat dagegen nach eigenen Aussagen keinen Bedarf. Der Bund bietet Banken Garantien für das schleppend laufende Interbankengeschäft an - oder sich über Eigenkapitalzuschüsse an den Instituten zu beteiligen.
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(sueddeutsche.de/Reuters/dpa/ssc/gba/mel)
Harte Kritik des Bayern-Präsidenten
Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStG Artikel 1, § 10a Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds [...]
(3) Das Gremium tagt geheim. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzungen.
Da habe ich ja gleich wieder Vertrauen gewonnen...
"lesen Sie mal nach..."
"Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestags sind ohnehin involviert !!! "
Gelesen habe ich schon. Doch komme ich zu gänzlich anderen Ergebnissen (Zitate):
FMStG Artikel 1 §10 Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen: Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen ...
§ 15 Sofortige Vollziehbarkeit: Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz hat keine aufschiebende Wirkung.
Für mich klingt das eher nach Ermächtigungsgesetz als nach parlamentarischer Kontrolle!
Um noch "einen draufzusetzen" wurde Artikel 15 "Änderung der Insolvenzordnung" gleich mit verabschiedet. Damit wird ein vorher gültige Definition von Insolvenz zugunsten der Pleitiers aufgeweicht. Zitat: "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich." Insolvenz wird damit in das Belieben des Insolvenzanmelders gestellt! Oder könnenSie klar und streitfrei definieren, was "überwiegend wahrscheinlich" ist?
. . . einen Forumsteilnehmer auf einen Irrtum hinweist. Schon sehr merkwürdig.
"Nicht einmal einen Bundestags-Ausschuss gibt es, der hier kontrollierend wirken kann." . . . so die nichtzutreffende Aussage.
Denn entgegen dieser Aussage ist im Gesetz das Kontrollorgan des Bundestages klar definiert.
. . . ob sich wirklich jemand für die "Zahlen, Daten, Fakten" interessieren würde? Vermutlich nur wenige . . . es hat sich z.B. auch niemand dafür interessiert, warum der Vorstand der BayernLB im März 2007 den Kauf der US-Paper gestoppt hat !
... da steht doch eigentlich nichts drin, was nicht bereits bekannt war. Ob nun die HRE aus dem einen oder dem anderen Topf oder aus beiden versorgt wird und warum, ist allenfalls interessant, wenn man die Bedingungen kennt. Aber darüber steht nichts in dem Artikel (klar, weiß ja auch keiner außer den Beteiligten).
Aber dieses Geheul, das Gejammere diverser Kommentatoren ist nun gänzlich unangebracht. Die Regierung, die uns das alles einbrockt bzw. durch Unterlassen (von strengen Vorgaben an die Finanzindustrie) eingebrockt hat, wurde vom überwiegenden Teil gewählt. Oder ist es etwa so wie bei McDonalds ? (da geht ja angeblich auch keiner hin).
Konkrete Vorschläge, wie man z. B. diese Regierung loswird, oder wer es besser machen könnte sucht man vergebens.
Paging