Folgen der Aschewolke:Ryanair und die Frage nach dem Zahlmeister

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Wer löhnt? Eigentlich haben Reisende in der EU bei gestrichenen Flügen Recht auf die vollständige Erstattung ihres Flugtickets. Ryanair wagt den Tabubruch.

Der irische Billigflieger Ryanair ist immer für Überraschungen zu haben. Mal steht die Überlegung im Raum, Passagieren ein Ticket ohne Sitzplatz zu verkaufen, statt drei Toiletten nur noch ein einziges WC in die Maschine einbauen zu lassen oder einfach mal eine Klobenutzungsgebühr einzurichten. Am letztgenannten Beispiel hält Ryanair konsequent fest: Ein Pfund und damit etwas mehr als einen Euro muss demnächst löhnen, wer - nun ja - im Billigflieger auf die Toilette muss.

Der Billigflieger Ryanair will seinen Kunden unter Umständen nur einen Teil der Kosten durch die massiven Flugausfälle der vergangenen Tage erstatten. (Foto: Foto: Getty)

Und jetzt, da sich das Problem mit der Aschewolke peu à peu verzieht, überrascht Ryanair-Chef Michael O'Leary schon wieder mit einer Idee. Die Billig-Airline will seinen Kunden unter Umständen nur einen Teil der Kosten durch die massiven Flugausfälle der vergangenen Tage erstatten.

Das Unternehmen berücksichtige "alle angemessenen und mit Belegen eingereichten Passagier-Auslagen der letzten Woche", sagte Ryanair-Chef O'Leary. "Diese sind in ihrer Rückzahlung jedoch begrenzt durch den eigentlich bezahlten Flugpreis jedes Passagiers", ergänzte er. Im Klartext heißt das: Wer aufgrund eines späteren Rückflugs also ein Hotel buchen musste, bleibt unter Umständen auf einem großen Teil dieser Kosten sitzen.

Recht auf vollständige Erstattung

Erst am Mittwoch hatte die Europäische Kommission abermals auf die Rechte von Flugpassagieren durch die Flugausfälle hingewiesen. Nach EU-Recht haben die Reisenden bei gestrichenen Flügen Recht auf die vollständige Erstattung ihres Flugtickets einschließlich der Gebühren oder auf eine Ersatzbeförderung. Entscheidet sich ein Passagier für Letzteres - also etwa einen späteren Flug, eine Bahn- oder eine Busfahrt - muss die Fluggesellschaft auch für die etwaig notwendige Unterkunft bis zum Abflug oder zur Abfahrt aufkommen.

Eine Ryanair-Sprecherin sagte mit Blick auf mögliche Klagen gegen das Vorgehen des Unternehmens: "Wir werden sehen, was passiert." Sie verwies darauf, dass sich Passagiere mit Beschwerden an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für Luftfahrt wenden müssen. In Deutschland ist dies das Luftfahrt-Bundesamt.

Chef O'Leary sagte dem irischen Radiosender RTE, es gebe "kein Gesetz, das einer Fluggesellschaft, die 30 Euro für ein Ticket nimmt, vorschreibt, Tausende Euro für Hotels auszugeben. Das ist absurd."

Bis 13 Uhr an diesem Donnerstag will der irische Billigflieger in Deutschland keine Flüge stattfinden lassen.

Für später allerdings hat das Unternehmen schon vorgesorgt: Per Anzeigenkampagne buhlt das Unternehmen um neue Fluggäste. Drei Millionen Flüge, so verspricht es die in Schwarzweiß gestaltete und mit einem grobkörnigen Foto eines spuckenden Vulkans aufgemotzte Printanzeige, sollen ab drei Euro verschleudert werden - inklusive Steuern und Gebühren.

"Der Staub hat sich gelegt ... Explosive Ryanair-Angebote", hat die Airline die Werbung marktschreierisch betitelt. Geschicktes Marketing oder einfach nur der Versuch, von möglichen Klagen abzulenken?

© sueddeutsche.de/AFP/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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