Flashmobs im Tarifkampf:Yeah, Yeah, Yeah für Verdi

Sieg für Verdi: In Zukunft sind Flashmobs als gewerkschaftliches Kampfmittel erlaubt, das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil verkündet.

Bei Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel dürfen Gewerkschaften sogenannte Flashmob-Aktionen einsetzen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil. Bei solchen kurzfristigen Aktionen versuchen vermeintliche Kunden, den Ladenbetrieb zu behindern, etwa durch den massenhaften Kauf von Pfennigartikeln.

Damit errang die Gewerkschaft Verdi einen wichtigen Sieg im Streit mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg. Die Gewerkschaft hatte im Dezember 2007 während eines Streiks eine einstündige Aktion in einer Supermarktfiliale organisiert, in der Streikbrecher arbeiteten.

Dabei suchten rund 40 Menschen die Filiale auf, kauften Cent-Artikel und verursachten dadurch Warteschlagen an den Kassen. Außerdem packten sie die Einkaufswagen voll und ließen diese dann stehen. Der Arbeitgeberverband wollte mit seiner Klage künftig derartige Aktionen verhindern.

Aktionen grundsätzlich zulässig

Wie das BAG entschied, sind solche Aktionen zulässig, solange sie nur vorübergehend sind, nicht in eine komplette Blockade ausarten und den Laden nicht unverhältnismäßig hart treffen. Die gezielte Störung betrieblicher Abläufe gehöre zum Arbeitskampf, erklärten die Erfurter Richter zur Begründung.

Zu der im Grundgesetz verankerten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften gehöre dabei auch die Wahl der Arbeitskampfmittel. Zulässig seien die Aktionen auch deshalb, weil die Arbeitgeberseite Möglichkeiten habe, sich zu wehren. So könnte er von seinem Hausrecht gebrauch machen und die Teilnehmer aus dem Laden weisen oder den Laden auch vorübergehend schließen.

Derartige Aktionen finden inzwischen auch im Wahlkampf statt. Die Internetgemeinde protestiert mit Flashmobs gegen die dröge Kampagne von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Egal, was die Bundeskanzlerin bei ihren Wahlkampfauftritten sagt, die Zuschauer rufen: "Yeah!"

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