Familienunternehmen:Vorsorgemodell nach Wahl

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Es gibt fünf unterschiedliche Wege, Mitarbeiter mit einer betrieblichen Rente auszustatten. Welches Modell gilt, entscheidet der Arbeitgeber.

Marco Völklein

Auch im Jahr 2009 und danach unterstützt der Staat die betriebliche Altersvorsorge. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass jene Teile des Monatslohns, die in die betriebliche Altersvorsorge fließen, nur bis Ende 2008 von den Sozialabgaben befreit sind. Doch mittlerweile hat die Koalition diese Regelung über dieses Jahr hinaus verlängert. Bis zu 2544 Euro jährlich können die Arbeitnehmer in den Rententopf umlenken, ohne dass darauf Steuern und Sozialabgaben erhoben werden. Hinzu kommen 1800 Euro, die steuerfrei eingezahlt werden können. Auch der Chef profitiert davon, weil er sich ebenfalls die Sozialabgaben für den Betriebsrentenbeitrag spart.

Ein Paket für alle: Der Arbeitgeber entscheidet, welches Modell zur betrieblichen Altersvorsorge gilt. (Foto: Foto: AP)

Einen Haken hat die Sache aber: Im Alter greift die nachgelagerte Besteuerung, das heißt: Die Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen voll versteuert werden. Hinzu kommt, dass auch noch die Krankenkasse zugreift - sie kassiert den vollen Beitragssatz auf die betrieblichen Rentenzahlungen.

Insgesamt gibt es fünf verschiedene Arten, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Der Gesetzgeber spricht von fünf "Durchführungswegen". Der Arbeitgeber entscheidet, welchen Weg er anbietet. Hier ein kurzer Überblick:

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der einfachste Weg zu einer betrieblichen Altersvorsorge. Dahinter steht eine ganz normale Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Der einzige Unterschied: Den Versicherungsvertrag schließt der Arbeitgeber ab, als Begünstigter wird der Arbeitnehmer eingetragen. Die Beiträge fließen direkt aus der Unternehmenskasse an die Versicherungsgesellschaft; so wird Entgelt umgewandelt in eine Rentenzahlung im Alter - daher der Begriff Entgeltumwandlung. In der Finanzkrise fragen sich viele Arbeitnehmer allerdings, was bei einer Schieflage des Versicherers passiert. Sollte er in Not geraten, würde die Auffanggesellschaft Protektor einspringen.

Pensionskasse

Vom Prinzip her ähnelt die Pensionskasse der Direktversicherung - mit einem Unterschied: Der Rentenvertrag wird nicht mit einer Versicherung geschlossen, sondern mit einer Versorgungseinrichtung, der Pensionskasse. In einigen Branchen, etwa der Metall- und Elektroindustrie, wurden solche Kassen extra eingerichtet. Mittlerweile existieren weit über 100 Pensionskassen. Wie bei der Direktversicherung fließen die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers direkt an die Pensionskasse; die wiederum garantiert die späteren Rentenzahlungen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wieso sich die Pensionsfonds in Deutschland nicht wirklich etablieren konnten.

Pensionsfonds

Im Unterschied zur Pensionskasse darf der Pensionsfonds das eingesammelte Geld stärker in Aktien anlegen. Das kann auf der einen Seite zu höheren Renditen führen, in schlechten Börsenzeiten aber auch negative Folgen haben. Auch deshalb konnten sich die Pensionsfonds bislang in Deutschland noch nicht richtig durchsetzen: Derzeit existieren etwa zwei Dutzend solcher Fonds.

Direktzusage

Wie der Begriff schon verrät, sichert der Arbeitgeber bei der Direktzusage seinem Mitarbeiter eine bestimmte Rentenhöhe im Alter zu. Dazu stellt der Betrieb regelmäßig Geld in der Bilanz zurück, was vom Staat in der Regel mit Steuer- und Sozialabgabenfreiheit begünstigt wird. Damit die Beschäftigten bei einer Pleite des Unternehmens nicht leer ausgehen, ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, Beiträge an den Pensionssicherungsverein abzuführen, der in einem solchen Fall einspringen würde.

Vorteil der Direktzusage: Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist (anders als bei der Direktzusage, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds) nicht gesetzlich gedeckelt. Der Chef kann also mehr ansparen - staatlich begünstigt. Das nutzen einige mittelständische Firmen insbesondere dazu, gutverdienende Führungskräfte mit Direktzusagen an sich zu binden. Außerdem bleiben die Pensionsrückstellungen im Betrieb, die Firma kann das Geld also zwischenzeitlich anders nutzen, zum Beispiel für neue Investitionen. Das Problem dabei: Wenn eine Investition nicht aufgeht, die Firma schrumpft oder die Mitarbeiter sehr alt werden, fehlt möglicherweise Geld für ihre Versorgung - und es droht die bilanzielle Überschuldung. Dieser Gefahr können Arbeitgeber durch die Unterstützungskasse entgehen.

Unterstützungskasse

Hierbei fließen die Pensionszahlungen der Unternehmen an die sogenannte Unterstützungskasse, die wiederum die Geldanlage steuert. Die Erträge aus dieser Geldanlage gehören letztlich aber dem Unternehmen, das damit die Pensionsversprechen gegenüber seinen Mitarbeitern zu erfüllen hat. Der Rechtsanspruch des Mitarbeiters auf die Rente besteht gegenüber der Firma. Auch bei der Unterstützungskasse würde im Fall einer Pleite der Pensionssicherungsverein haften.

© SZ vom 04.12.2008/ld/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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