Wegen einer Gerichtspanne konnte ein Teil der Klaus Zumwinkel angelasteten Steuerhinterziehung verjähren. Der Düsseldorfer Landtag soll den Fall nun aufklären.
Die Panne, die zu einer Teilverjährung im Fall des früheren Post-Chefs Klaus Zumwinkel führte, wird ein Nachspiel im Düsseldorfer Landtag haben. In der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses soll die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) Auskunft geben, wer dafür verantwortlich war, dass ein Zumwinkel für das Jahr 2001 zur Last gelegter Steuerschaden in Höhe von 214.000 Euro verjährte.
Klaus Zumwinkel am 12. Februar 2008 vor seinem Haus in Köln. (© Foto: dpa)
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Durchsuchungsanordnung und Haftbefehl waren von einem Bochumer Ermittlungsrichter rund zwölf Stunden zu spät ausgestellt worden. "Wir verlangen eine parlamentarische Aufklärung", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Monika Düker der Süddeutschen Zeitung: "Die haben da geschlampt und nicht richtig hingeguckt", so die Politikerin. "Richter und Steuerfahndung haben kollektiv gepennt", meinte SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger. Die SPD-Opposition erwarte von der Justizministerin und von Finanzminister Helmut Linssen (CDU) einen "lückenlosen Bericht" an das Parlament.
Verzwickter Fall
Die Verdächtigungen hatten Aufwind durch eine zeitliche Parallele bekommen: Am Dienstag hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass bei Steuerhinterziehungen in Höhe von einer Million Euro und mehr in der Regel Haftstrafen fällig seien; fast zur selben Stunde teilte das Bochumer Landgericht mit, dass sich im Fall Zumwinkel der Umfang der vorgeworfenen Steuerhinterziehung verringere: Von 1,18 Millionen Euro auf etwa 966.000 Euro.
Die Verminderung ist darauf zurückzuführen, dass die für den Fall zuständige 12. Große Strafkammer des Landgerichts die Vorgänge des Jahres 2001 als verjährt ansah und diesen Teil der Anklage für den Prozess, der am 22. Januar 2009 beginnen soll, nicht zum Verfahren zuließ.
Der Fall ist juristisch verzwickt: Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte am 14. Januar dieses Jahres beim Ermittlungsrichter des Landgerichts Bochum Durchsuchungsbeschlüsse sowie einen Haftbefehl im Fall Zumwinkel beantragt. Solche Beschlüsse gelten als "verjährungsunterbrechende Handlung". In einem Abschlussbericht der Steuerfahndung wurde der 2. Februar 2008 als Verjährungsdatum für die angeblich im Jahr 2001 hinterzogene Steuer genannt. Zumwinkels Steuerbescheid für das Jahr 2001 war vom Finanzamt Köln-Süd am 30. Januar 2003 ausgestellt worden.
"Frist" oder "Fiktion"
Die Steuerfahnder verwiesen auf den Paragraphen 122 der Abgabenordnung, der zufolge ein Steuerbescheid erst "drei Tage nach seiner Ausstellung als zugestellt" gilt. In der Strafrechtssprechung ist allerdings umstritten, ob es sich bei diesen drei Tagen um eine echte "Frist" oder um eine "Fiktion" handelt. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte sich die von den Steuerfahndern genannte Verjährungsfrist zu eigen gemacht und dieses Datum ausdrücklich in der Anklageschrift genannt. Der Ermittlungsrichter ließ die Akte erst einmal liegen und fertigte die Durchsuchungsbeschlüsse am 31. Januar 2008 aus - in der Sicht des Landgerichts zwölf Stunden zu spät.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts nahm die für Zumwinkel günstigere Frist-Variante und erklärte 2001 für verjährt. Die Staatsanwaltschaft Bochum legte keine Beschwerde ein. Der Beschluss des Landgerichts sei "zumindest nachvollziehbar", erklärte der Bochumer Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek. Auch habe sich der Ermittlungsrichter nach Aktenlage innerhalb der Verjährungsfrist geglaubt. Bienioßek: "Das ist kein Justizskandal." Das Gericht könne bei seinem Urteil auch eingestellte oder verjährte Fälle berücksichtigen. Im Vorfeld des Prozesses hat die Bochumer Staatsanwaltschaft Zumwinkels Anwälten signalisiert, dass sie zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragen will. Einen richtigen Deal, bei dem die Kammer eingebunden sein muss, gibt es indes nicht.
Bei den 780 Liechtenstein-Fällen, die derzeit in Bochum anhängig sind, haben nach Angaben aus Justizkreisen etwa 20 Beschuldigte jeweils mehr als eine Million Steuern hinterzogen. Sie befinden sich theoretisch oberhalb der magischen Marke des BGH. Dennoch sind auch in diesen Fällen Haftstrafen eher unwahrscheinlich. Die Bochumer Fahnder sehen eine Reihe der erheblichen Milderungsgründe, die der BGH vorschreibt: Die kriminelle Energie sei in vielen Liechtenstein-Verfahren gering. Häufig handele es sich um ererbtes Vermögen. Ohne die Mitwirkung der Beschuldigten sei eine Aufklärung kaum möglich. Etliche Beschuldigte seien älter als 80 Jahre, und eine öffentliche Hauptverhandlung sei ihnen ebenso wenig zuzumuten wie die Verhängung einer Freiheitsstrafe.
- Affäre Zumwinkel Jagd auf Steuersünder 22.01.2009
- Prozess gegen Ex-Postchef Gerichtspanne könnte Zumwinkel helfen 02.12.2008
- Der Fall Zumwinkel Der Schatz in Liechtenstein 07.11.2008
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- Walser verteidigt deutsche Manager "Zur Hinrichtung präpariert" 23.07.2008
(SZ vom 04.12.2008/tob)
Erster Arbeitstag als Chef der Deutschen Bank
Gott sei Dank hat man hie eine solche Lösung gefunden damit der "ehrenwerte" Herr Zumwinkel keine Haftstrafe bekommt. Man hätte sonst wieder mit Haftunfähigkeit wegen Krankheit, etc. usw. argumentieren müssen.
Denn diese Herren können bis ins hohe Alter Großkonzerne führen ( Bahnchef Mehdorn ist auch schon über 65 ), wenn es aber um das "Einsitzen" ( im wahrsten Sinne des Wortes ) geht, lässt die Gesundheit rapide nach. Obwohl die Gefängnisse z.T. über hervorragende ärztliche Abteilungen verfügen. Habe kürzlich München-Stadelheim besichtigt und war beeindruckt. Auf Nachfrage hat sich Herr Wildmoser senior seinerzeit auch sehr lobend geäußert.
es wird immer deutlicher wie der kleine Mann vera..... wird! Spitzbuben wohin man schaut und keine Aussicht auf besseres, denn man kann in diesem Bereich alle Parteien unter einen Hut bringen!
"Wegen einer Gerichtspanne konnte ein Teil der Klaus Zumwinkel angelasteten Steuerhinterziehung verjähren. Durchsuchungsanordnung und Haftbefehl waren von einem Bochumer Ermittlungsrichter rund zwölf Stunden zu spät ausgestellt worden."
Die wahren Hintergründe warum der Haftbefehl erst so spät einging, erfährt man nachfolgend. Ein Bericht von Zapp über die Mittäterschaft der Medien zum verjähren des Falles Zumwinkel und die politischen Heuchler als Ankläger:
http://de.youtube.com/watch?v=F3naBOyd3BY
Leyendecker et al sind ja "nur" die letzten Auswüchse, die mich zu einer Frage an SZ führt: Fast auf den Tag vor einem Jahr, las ich hier von "Qualitätsoffensive", Kommentarfunktion wurde auf Werktags-Öffnungszeit reduziert und ich las auch etwas, das ich in Teilen sogar unterschreibe: ein gewisser Journalist? Graf veröffentlichte einen Artikel, in dem er Leserkommentare ziemlich herablassend bewertete, ich meine der Autor hätte von"I.d.i-.o t ae" geschrieben. Über die bei Ihnen zur sog. Finanzkrise veröffentlichten Erkenntnisse, wundere ich mich eigentlich nicht mehr, allerdings IM Zusammenhang mit Leyendecker et al Berichterstattung und Insinuierungen muss man sich schon fragen, welchen Geist Sie hier bedienen möchten - oder geht es nur um das Füllen von Werbeanzeigen-überladenen PC-Online-Seiten?
Zum Artikel hier: ich habe vorsätzlich gewartet, ob wohl eine der üblichen nicht erkennbaren Aktualisierungen noch stattfinden würde. Da dies augenscheinlich nicht der Fall ist:
Was will der Artikel mit dem Satz WONACH ein Steuerschaden in Höhe von 214 000 EUR verjährt ist eigentlich insinuieren? Wissen Sie mitsamten Ihrer Qualitätsoffensive, die wohl auch Íhren eigenen Beiträgen angediehen sein sollte nicht, dass eine Steuerschuld erst nach 10 JAHREN VERJÄHRT; Mithin zumindest kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist bzw. entstehen wird? Oder, dass die Abgabenordnung seit jeher Haftstrafen im Programm hat; Jene aber als politische Entscheidung eher nicht verhängt wurden und wissen Sie nicht, dass das BGH Urteil jüngsten Datums zum Thema nichts anderes ist, als eine eklatante Rechtsverletzung, die Beschneidung des unabhängigen Richters, ist? Sollten Ihnen diese Dinge nicht wert sein, sie zu beleuchten - mit Qualität - oder wofür schüren Sie hier Impulse, die allen Ernstes auch noch behaupten, Richter und Staatsanwälte seien gekauft! Ich bin froh, dass ich in Ihrem Land mit Ihrem Landes-Verstand nicht leben muss!
Honi soit qui mal y pense.
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