Fahrverbote:Raus aus der Gefahrenzone

Kurz vor dem Fahrverbotsurteil enthüllt die Bundesregierung Planungen für neue Regeln: "Streckenbezogene Ver­kehrs­verbote" würden dabei unter Umständen zulässig. Damit wird auch die Entscheidung in Leipzig beeinflusst.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Die Stuttgarter Anwälte wählten vorsichtshalber das Fax, es war schließlich schon Freitag. "Just nach Schluss der gestrigen mündlichen Verhandlung", so schrieben sie an das Bundesverwaltungsgericht, habe sie die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel erreicht. Die Sache hatte Eile, denn für das Verfahren vor dem Leipziger Gericht kann sie einiges verändern.

Nach Jahren des Streits über Fahrverbote in deutschen Städten kündigt das Verkehrsministerium darin die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage an. Sie soll es möglich machen, "streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid)" zu erlassen - und zwar dann, wenn Grenzwerte überschritten werden. Kurzum: Straßen, in denen die Werte für Stickoxid oder Feinstaub gerissen werden, könnten komplett oder für bestimmte Fahrzeuge gesperrt werden.

Derzeit werden die Stickoxid-Grenzwerte in gut 70 deutschen Städten verletzt, in zwei Dutzend davon massiv. Betroffen sind meist Verkehrsknotenpunkte und wichtige Straßen. Das Bundesverkehrsministerium aber hatte bisher immer bestritten, dass es neuer Gesetze bedürfe. Erst im vorigen Sommer hatte das Haus des damaligen Verkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigt, solche Fahrverbote seien schon "auf Basis der geltenden Rechtslage" möglich.

"Die Bundesregierung scheint Fahrverbote inzwischen für unvermeidlich zu halten", sagt Grünen-Politiker Gastel, "und gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein." Das Problem allerdings löse der neue Vorstoß noch nicht. Auch die Städte selbst sind alles andere als glücklich. Offenbar wolle der Bund nun den Städten die Verantwortung zuschieben, wo Fahrverbote gelten und wo nicht, beklagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags.

Aus Sicht der Bundesregierung geht es vor allem darum, größere Fahrverbote zu verhindern

Für die Stuttgarter Anwälte aber ist die Antwort ein gefundenes Fressen. "Offenkundig geht also auch die Bundesregierung nunmehr davon aus, dass auf der Grundlage des heute geltenden Rechts keine einzelstreckenbezogenen Verkehrsverbote (...) angeordnet werden können", faxten sie nach Leipzig. "Sonst bedürfte es der Rechtsänderung ja nicht." Genau das ist die Streitfrage vor dem Bundesverwaltungsgericht: Kann eine Kommune Fahrverbote durchsetzen, ohne dass der Bund neue Regeln erlässt? Das Gericht hatte am Donnerstag darüber verhandelt, das Urteil aber auf Dienstag verschoben.

Aus Sicht der Bundesregierung geht es vor allem darum, größere Fahrverbote zu verhindern - etwa die Einführung einer Plakette, die nur Fahrzeugen mit geringen Stickoxid-Emissionen vorbehalten ist. Allen anderen könnte dann die Zufahrt in innerstädtische Umweltzonen verwehrt bleiben. Erst vorigen Dienstag, zwei Tage vor dem ersten Verhandlungstag, wandte sich deshalb auch der "Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht" an den zuständigen 7. Senat - und übermittelte förmlich ein Schreiben, mit dem die Bundesregierung jüngst in Brüssel für ihre Anti-Stickoxid-Strategie werben wollte, darunter auch ein kostenloser Nahverkehr. Im Übrigen aber könne der Vertreter des Bundes "wegen einer Erkrankung des zuständigen Sachbearbeiters" an dem Verfahren in Leipzig nicht teilnehmen.

Mit den Vorgaben für kommunale Streckensperrungen aber soll es nun ganz schnell gehen, noch in diesem Jahr sollen sie über eine ohnehin geplante Novelle Eingang in die Straßenverkehrs-Ordnung finden. Und das zusammen mit einem lustigen Piktogramm: dem neuen Verkehrsschild für Carsharing-Parkplätze.

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