Ex-VW-Chef Martin Winterkorn:Was passiert mit Winterkorns Boni?

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Volkswagen: Ex-Chef Martin Winterkorn (rechts) und Porsche-Vorstand Matthias Müller auf einer Aufnahme von 2012 (Foto: Thomas Kienzle/AFP)
  • Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn hat Anspruch auf eine millionenschwere Pension.
  • Die hängt aber davon ab, inwieweit der Manager in den Diesel-Abgas-Skandal verstrickt ist.

Von Thomas Fromm und Meike Schreiber

Auf die Wortwahl kommt es an. Als Martin Winterkorn am Mittwoch als VW-Chef zurücktrat, schickte ihm der Aufsichtsrat ein paar Zeilen hinterher. Unter anderem diese: Er habe "keine Kenntnis von der Manipulation von Abgaswerten". Auch der Ex-Chef selbst sagte, dass er bei sich kein Fehlverhalten entdecken könne. Möglich, dass Prüfer dies irgendwann anders sehen - im Moment aber sind diese Aussagen wichtig. Denn es geht um viel Geld, um Winterkorns Geld.

Der Konzern hat für den 68-Jährigen Pensionsansprüche in Höhe von 28,6 Millionen Euro zurückgelegt; zudem läuft sein Vertrag bis Ende 2016. 2014 verdiente der bestbezahlte Dax-Manager 16 Millionen Euro - die Festvergütung lag bei "lediglich" 1,6 Millionen Euro. Der Großteil des Salärs bestand aus kurz- und langfristigen Sondervergütungen und Boni. Die Frage ist also: Wie umgehen mit diesem Geld, nach diesem Rücktritt? Und was geschieht mit möglicherweise ausgehandelten Entschädigungszahlungen? Über die genauen Konditionen, die Winterkorn ausgehandelt hat, ist nichts bekannt. Grundsätzlich aber gilt: Wenn es keine persönlichen Schuldzuweisungen gibt, muss der Vertrag ausbezahlt werden. Liegt dagegen ein Verschulden vor, zum Beispiel eine grobe Pflichtverletzung, ist das nicht der Fall.

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Gregor Dornbusch, Partner bei der Kanzlei Baker & McKenzie, sagt zu den Managergehalts-Regeln: "Häufig ist die erfolgsabhängige Vergütung eines Vorstands auch davon abhängig, ob die Compliance-Vorschriften, dazu gehören auch die umweltrechtlichen Vorschriften, eingehalten worden sind." Auch eine Koppelung an den Börsenkurs sei denkbar. "In so einem Fall handeln Vorstand und Aufsichtsrat in der Regel aus, wie das Gesamtpaket aussieht, mit dem der Vorstand entlassen wird." Dabei werde sich der Aufsichtsrat auch anschauen müssen, ob der Vorstand die Ziele erreicht habe, von denen die variable Vergütung abhänge.

Die Einhaltung von Compliance-Regeln, die Frage, was Konzernvorstände über die Manipulation von Abgasmessungen gewusst haben könnten, und der enorme Aktienkurs-Verlust - einige Punkte, die für Winterkorns Geld eine Rolle spielen könnten, sind hier genannt. Allerdings, so ein Arbeitsrechtler, der anonym bleiben möchte: Die These, dass Winterkorn um seinen Bonus bangen müsse, stehe auf "tönernen Füßen". In der Vergangenheit habe es Fälle gegeben, bei denen Vorstände fristlos entlassen wurden, weil betrogen wurde - dennoch bekamen sie Bonus- und Pensionsansprüche ausgezahlt. Allerdings: Jeder Fall ist anders.

© SZ vom 25.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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