Ex-Manager:Middelhoff bleibt in Haft

  • Der Ex-Manager Thomas Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft. Einem Sprecher des Landgerichts Essen zufolge werde der Haftbefehl nicht ausgesetzt, solange das Urteil gegen ihn nicht rechtskräftig sei.
  • Der ehemalige Arcandor-Manager war am Freitag vergangener Woche wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Middelhoffs Anwalt will sich nicht äußern

Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilte Ex-Manager Thomas Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft. Ein Sprecher des Landgerichts Essen bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung und sagte, Middelhoff komme nicht auf freien Fuß, bis das Urteil gegen ihn rechtskräftig werde.

Der Gerichtssprecher betonte, nach Auffassung der 15. Strafkammer bestehe unverändert Fluchtgefahr. Als Gründe für die Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen Manager, sowie seine unklare finanzielle Situation. Gegen die Haftentscheidung ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller wollte sich nicht äußern.

Untreue in 27 Fällen

Middelhoff war am Freitag vergangener Woche wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat der frühere Chef des pleitegegangen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor das Unternehmen um mehr als 500 000 Euro geschädigt - vor allem durch die Abrechnung privater Flugreisen.

Wegen Fluchtgefahr hatte das Gericht den Haftbefehl gegen den Manager erlassen. Angeblich wurde er nur eingesperrt, weil er dem Gericht am Freitag im Gegenzug zur Aussetzung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr nur einen abgelaufenen Pass und nicht sein gültiges Reisedokument als Sicherheit vorgelegt habe. Es wurde allerdings auch darüber spekuliert, dem von Gläubigern umzingelten Middelhoff sei es in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, eine mutmaßlich stattliche Kaution aufzubringen. Von Seiten des Landgerichts hieß es nur, eine Kaution sei von Middelhoff nicht angeboten worden.

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