Ex-HSH-Nordbank-Chef:Ermittlungen gegen Nonnenmacher eingestellt

  • Der Ex-HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher muss nicht wegen falscher Verdächtigungen vor Gericht. Die Kieler Staatsanwaltschaft stellt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein.
  • Die Staatsanwälte hatten geprüft, ob Nonnenmacher Beweise fingiert und eine falsche Anzeige gestellt habe, um einen Vorstandskollegen loszuwerden.

Ermittlungen eingestellt

Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.

Fingierte Beweise führten zum Verdacht gegen Nonnenmacher

Hintergrund ist der Rauswurf des damaligen HSH-Vorstands Frank Roth. Er war mit der Begründung fristlos entlassen worden, er habe Interna der Bank an die Presse weitergegeben. Vorgelegte angebliche Beweise stellten sich bald als fingiert heraus. Die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.

Dem als "Dr. No" bekannt gewordenen Bankchef Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem leitenden Angestellten und unter Mitwirkung eines Sicherheitsunternehmens das Vorstandsmitglied Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. Die dazu von der Bank vorgelegten Beweise stellten sich allerdings bald danach als vorgetäuscht heraus. Die Kieler Staatsanwaltschaft durchsuchte Ende 2012 dann Wohnungen Nonnenmachers in Frankfurt und Hamburg.

Krisenbank HSH - aber Freisprüche für die Vorstände

Nonnenmacher war von November 2008 bis März 2011 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Das Institut musste 2009 von den Haupteigentümern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Im Juli 2014 hatte das Hamburger Landgericht sechs ehemalige Spitzenmanager der Bank, darunter Nonnenmacher, vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Die Ex-Vorstände hätten bei dem komplexen und verlustreichen Finanzgeschäft "Omega 55" im Jahr 2007 zwar ihre Pflichten verletzt, urteilten die Richter. Dies sei aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass eine Verurteilung wegen Untreue gerechtfertigt gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

© SZ.de/Reuters/sry/jasch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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