Nur der Apotheker darf's verkaufen: Der Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt wird nicht aufgeweicht. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet vor allem für Doc Morris eine herbe Niederlage.

Schwere Niederlage für den Arzneiversender Doc Morris: Das deutsche Apothekengesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Apotheke, Urteil, Foto: AP

Klare Ansage des Europäischen Gerichtshofs: Das Fremdbesitzverbot für Apotheken ist rechtmäßig. (© Foto: AP)

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Nach dem Urteil der obersten EU-Richter darf die Bundesregierung weiterhin den Betrieb einer Apotheke an strenge Bedingungen knüpfen.

Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris kann somit keine Apothekenkette in Deutschland aufziehen, in der die Betreiber DocMorris-Angestellte wären. Bislang ist das Unternehmen in der Bundesrepublik nur mit Lizenzbetrieben präsent, Eigentümer sind deutsche Apotheker.

Trotz der Schlappe vor dem EuGH will Doc Morris sein Geschäft weiter ausbauen. "Doc-Morris-Apotheken wird es in allen Städten, an allen signifikanten Straßenecken und in vielen Supermärkten geben. Wir werden uns aus dem Apothekengeschäft nicht zurückdrängen lassen", erklärte Firmenchef Ralf Däinghaus am Dienstag nach der Urteilsverkündung. "Wir halten an unseren Zielen fest, bis zum Jahr 2011 wollen wir 500 Markenpartner-Apotheken haben." In Deutschland gibt es nach Angaben von Däinghaus schon fast 150 solcher Doc-Morris-Apotheken.

Hochwertige Arzneimittelversorgung

Däinghaus sagte zu der Entscheidung: "Das ist natürlich keine wahre Freude." Für Doc Morris bedeute das Urteil aber letztlich nur "die Bestätigung des Status quo, das heißt: Wir machen mit dem Versandhandel weiter und natürlich mit unserem Markenpartner-Geschäft." Trotzdem zeigte sich Däinghaus von dem Urteil enttäuscht: "Die Liberalisierung hätte sowohl den Kunden Vorteile gebracht als auch guten Apothekern."

Die Bundesregierung reagierte positiv auf das Urteil. Es schaffe "Rechtsklarheit", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Die obersten EU-Richter räumten ein, das aus dem Jahr 1960 stammende deutsche "Apothekengesetz" schränke die Niederlassungs- und Kapitalfreiheiten in der EU ein. Es besagt, dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben dürfen ("Fremdbesitzverbot") und auch nur maximal drei Filialen ("Mehrbesitzverbot"). Diese Beschränkungen ließen sich mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Gleichzeitig urteilten die Richter in einem ähnlich gelagerten Streitfall, dass auch Italien seinen Apothekenmarkt nicht öffnen muss. Die Europäische Kommission hatte Rom vor dem EuGH wegen Verstoßes gegen die EU-Binnenmarktregeln verklagt.

Spekulieren auf die Marktöffnung

Für Europas größten Pharmahändler Celesio ist die Entscheidung der Richter entscheidend für seine Pläne, mit der niederländischen Versandapotheke Doc Morris in Deutschland eine eigene Apothekenkette aufzubauen. Die Stuttgarter hatten die niederländische Doc Morris 2007 in der Hoffnung auf eine Marktliberalisierung für rund 200 Millionen Euro gekauft. Die Regierung des Saarlandes zeigte sich nach der Entscheidung am Dienstag enttäuscht.

Das Saarland erlaubte Doc Morris 2006 unter Verweis auf europarechtliche Vorschriften den Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken. Die Apothekerkammer des Bundeslandes und der Deutsche Apothekerverband klagten gegen die Zulassung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes.

Nach deutschem Recht darf nur ein studierter Pharmazeut Eigentümer einer Apotheke sein. Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können in der Bundesrepublik auch künftig nur in Zusammenarbeit mit deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen. Das niederländische Unternehmen und die saarländische Landesregierung halten diese Beschränkung für europarechtswidrig.

Im Dezember hatte schon der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, dieses in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Die Vorschrift sichere eine fachgerechte Arzneiabgabe, hatte Bot seinerzeit argumentiert. Zwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten.

Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen.

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(sueddeutsche.de/AP/Reuters/dpa/mel/hgn)