Euro und Sozialversicherung:Start für 325-Euro-Job

Lesezeit: 2 min

Mit der Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 ändern sich auch die Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Versicherten müssen sich nun an viele neue Zahlen gewöhnen.

Wolfgang Büser

Die Beitragsbemessungsgrenze - also die maximale Höhe, bis zu der der Bruttoarbeitslohn für den Beitragssatz zugrunde gelegt wird - steigt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 8.700 DM auf 4.500 Euro (=8.801,24 DM) im Monat. Im Osten erhöht er sich von 7.300 DM auf 3.750 Euro (=7.334,36 DM) im Monat.

Der Beitragssatz bleibt in der Rentenversicherung konstant bei 19,1 Prozent. In der Arbeitslosenversicherung beträgt er unverändert 6,5 Prozent.

Daraus ergeben sich Höchstbeiträge in der Rentenversicherung von 859,50 Euro im Monat (=1.681,04 DM statt bisher 1.661,70 DM). In den ostdeutschen Ländern sind es 716,25 Euro (=1.400,86 DM statt bisher 1.394,30 DM).

Freiwillig Rentenversicherte müssen mindestens 63,99 Euro im Monat aufbringen (=125,15 DM statt 120,33 DM). In der Arbeitslosenversicherung sind im Jahr 2002 in Westdeutschland höchstens 292,50 Euro im Monat (=572,08 DM statt 565,50 DM) aufzubringen. Im Osten sind es 243,75 Euro.

Krankenkassen kosten mehr

In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich von 6.525 DM auf 3.375 Euro (=6.600,93 DM) im Monat. In der Krankenversicherung legen die Krankenkassen die Beitragssätze individuell fest. Durchschnittlich verlangen sie 13,7 Prozent. Erhöhungen zum 1. Januar 2002 gelten jedoch als sicher und sind bereits angekündigt.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt bei 1,7 Prozent. Damit ergeben sich in der Krankenversicherung bei einem Beitragssatz von 13,7 Prozent bundesweit höchstens 462,38 Euro (=904,34 DM) monatlich. Für die Pflegeversicherung sind maximal 57,38 Euro (=112,23 DM) im Monat statt bisher 110,93 DM aufzubringen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Auch die Versicherungspflichtgrenze - also die Einkommensgrenze, bis zu der ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist - steigt von 6.525 DM auf 3.375 Euro (=6.600,93 DM) im Monatsdurchschnitt.

Das ergibt einen Jahresbetrag von 40.500 Euro (=79.211,12 DM statt bisher 78.300 DM) - einschließlich regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie 13. Monatsgehalt. Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten sind bis zu eigenen Einkünften von 335 Euro (=655,20 DM statt 640 DM) im Monat beitragsfrei mitversichert.

325 Euro wiederum beträgt unverändert bundesweit die Verdienstgrenze, bis zu der beispielsweise Hausfrauen oder Schüler ohne zweites Arbeitsverhältnis keine Sozialabgaben entrichten müssen (bisher: 630 Mark-Jobs). Der Arbeitgeber zahlt aber gegebenenfalls Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung: Diese liegen bei zehn beziehungsweise zwölf Prozent.

Zuverdienst für Rentner

Auch die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Alters- sowie Erwerbsunfähigkeitsrentner beträgt 325 Euro pro Monat.

Die Grenze für die Befreiung unter anderem von Rezeptgebühren und Heilmitteln beträgt im kommenden Jahr 938 Euro (=1.834, 57 DM statt 1.792 DM). Für den Ehegatten werden 351,75 Euro (=687,96 DM statt 672 DM) hinzu gerechnet; für jedes Kind 234,50 Euro (=458,64 DM statt 448 DM).

Eine teilweise Befreiung ("Härtefälle") ist möglich, wenn ein Krankenversicherter für Zuzahlungen zwei Prozent (oder mehr) seines Jahres-Brutto-Einkommens aufbringen muss. Von dieser individuellen Größe wird ein Betrag von 4.221 Euro für den ersten und 2.814 Euro für jeden weiteren Angehörigen als zumutbare Belastung abgezogen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: