Von Von Martin Hesse

Ob sie wollen oder nicht - die zehn neuen EU-Mitglieder müssen über kurz oder lang den Euro einführen. So regelt es Kapitel elf des Beitrittsvertrages.

Anders als Großbritannien und Dänemark haben etwa Polen und Ungarn nicht die Möglichkeit, der Währungsunion fernzubleiben, sobald sie alle Beitrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Dänen machten von diesem opting out Gebrauch, Großbritannien verankerte das Pfund bislang nicht im "Europäischen Wechselkursmechanismus" (WKM) und erfüllt damit ein entscheidendes Kriterium für die Aufnahme in die Währungsunion nicht.

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Neben der Teilnahme am WKM - die sicherstellen soll, dass der Wechselkurs nur in einer engen Bandbreite schwankt - müssen die Beitrittsländer wie einst die Gründungsmitglieder der Währungsunion vier weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie sind im Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1991 festgeschrieben.

Die Inflationsrate darf in den zwölf Monaten vor der Entscheidung über die Euro-Einführung nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen. Steigen etwa in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden die Verbraucherpreise um zwei Prozent, dürfen die Euro-Aspiranten maximal eine Inflationsrate von 3,5 Prozent haben.

Der Marktzins für langfristige Staatsanleihen eines Beitrittslandes darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen. Das Risiko dieser Schuldverschreibungen muss sich also deutlich verringert haben. Die Staatsverschuldung darf 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen und das Haushaltsdefizit darf nicht mehr als drei Prozent des BIP ausmachen.

Diese vier Kriterien sowie - Hürde Nummer fünf - die Teilnahme am WKM sollen gewährleisten, dass Länder, die den Euro einführen, ähnliche ökonomische Rahmenbedingungen mitbringen wie die bisherigen Euro-Staaten. Das ist deshalb wichtig, weil die Europäische Zentralbank (EZB) für alle Mitglieder der Währungsunion die gleiche Geldpolitik macht. Das aber ist nur sinnvoll, wenn sich die Wirtschaft in allen Ländern in etwa gleich entwickelt.

Frühestens Mai 2006

Wann die Beitrittsländer den Euro einführen können, hängt letztlich vom Wechselkurskriterium ab. Mindestens zwei Jahre müssen die Neulinge an dem Euro-Mechanismus teilnehmen. Die Aspiranten könnten also frühestens im Mai 2006 ihre Euro-Reife nachweisen, vorausgesetzt, sie beteiligen sich mit dem EU-Beitritt sofort an dem Wechselkursmechanismus. Als Basis für die Konvergenzprüfung würden dann Zahlen aus dem Jahr 2005 herangezogen.

Der Europäische Rat entscheidet anhand von Konvergenzberichten der EU und der EZB, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und legt den Kurs fest, zu dem die alte Währung gegen den Euro eingetauscht wird. Da sich sowohl die Überprüfung als auch die Umsetzung der Euro-Einführung hinziehen dürften, wird in den Beitrittsländern kaum vor Januar 2007 offiziell die neue Währung gelten.

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(SZ vom 14.4. 2004)