Cannabis ist keine Marke. Das entschied das Europäische Gericht erster Instanz. Für eine fränkische Brauerei ist das Urteil ein Triumph.
Cannabis ist keine Marke. Dies entschied das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg. Aus diesem Grund dürfen Weine, Biere und Schnäpse nicht mit dem Markennamen Cannabis eingetragen werden.
Cannabis darf nicht als Marke eingetragen werden - das entschied der Europäische Gerichtshof. (© Foto: AFP)
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Die Begründung des Gerichts: Ein Verbraucher könne sonst den Eindruck haben, das Getränk wirke genauso wie die illegale Droge. Cannabis stehe europaweit für die Hanfpflanze und ihren Wirkstoff, und sei daher als beschreibender Begriff als Marke ungeeignet, erklärte das Gericht. Beim Griff zur Flasche könne den Verbraucher "die Möglichkeit reizen, die gleichen Wirkungen wie mit dem Konsum von Cannabis zu erzielen". (Az: T-234/06)
Sieg für fränkische Brauerei
Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ist ein Sieg für die fränkische Klosterbrauerei Weißenohe. Sie vertreibt ein mit Hanf aromatisiertes Bier unter dem Namen "Cannabis Club". Das Problem war: In Italien wird seit 1996 Bier unter der Marke "Cannabis" verkauft. Der in der Schweiz lebende Händler Giampietro Torresan hatte sich hierfür zunächst die Markenrechte gesichert.
Die Klosterbrauerei Weißenohe hatte aber im Jahr 2005 aufgrund ihres eigenen Produkts beim EU-Markenamt beantragt, die Marke zu löschen. Dem wurde stattgegeben. Mit seiner Klage forderte Torresan die Markenrechte zurück.
Ohne Erfolg: Cannabis sei in verschiedenen Lebensmitteln enthalten, auch in Tees und anderen Getränken, erklärten die Luxemburger Richter. Die Konzentration des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) sei dabei freilich so gering, dass die Lebensmittel "keine bewusstseinsverändernden Wirkungen entfalten".
Der europäische "Durchschnittsverbraucher" werde das Wort Cannabis aber "als Beschreibung eines Merkmals der fraglichen Produkte wahrnehmen". Als Marke seien solche beschreibenden Begriffe nach EU-Recht aber ungeeignet und auch unzulässig, weil sie dem Verbraucher keine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ermöglichten.
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- Bayerisches Bier "Bavaria" - made in Holland 02.07.2009
(sueddeutsche.de/AFP/tob/hgn)
Nach NRW-Debakel
iffen acht oof !
@euredudheit
absolument, Zeit wird's
...schließt sich dem Dude an. Wobei, wirklich die schönste??? :))
Hmm... vielleicht kann Herr Torresan ja statt dessen "Shit" als Marke registrieren lassen.
Das könnte man zwar auch als Beschreibung verstehen, allerdings glaube ich nicht, daß ein anderer Hersteller aus dem Grund dagegen klagen würde.
Fehlt nur noch die Begründung: "Wie das Amt aus eigener Sachkunde weiß, handelt es sich bei Cannabis um eine Droge und nicht um eine Marke."
Paging