EU-Markenantrag:"Plim-Plim"-Klingelton ist keine Marke

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Gis gis: Wenn ein Handyton so klingt, ist er nicht komplex genug, um als Marke eingetragen zu werden, findet das EU-Gericht.

(Foto: dpa/dpaweb)

Ein brasilianisches Unternehmen wollte zwei aufeinanderfolgende gis-Noten schützen lassen. Dem EU-Gericht ist das zu banal.

Ein simpler Klingelton aus zwei gleichen Tönen darf nicht als EU-Marke geschützt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union am Dienstag in Luxemburg und bestätigte damit eine Entscheidung des EU-Markenamts. Ein brasilianisches Unternehmen hatte geklagt, weil das Amt dessen Tonfolge "Plim-Plim" wegen seiner Banalität nicht als Marke eintragen wollte.

Die Richter betonten, dass Klänge prinzipiell sehr wohl als Marke eingetragen werden könnten. Dafür sei aber notwendig, dass die Klänge sich in einem Notensystem mit Notenschlüssel, Pausen und Vorzeichen darstellen lassen.

Der Verbraucher könne das "Plim-Plim" aus zwei aufeinander folgenden gis-Noten jedoch nicht von Standard-Klingeltönen unterscheiden, die in vielen Telefonen und Geräten standardmäßig zu finden sind. Die kurze Tonfolge falle nicht auf und bleibe nicht im Gedächtnis, so die Richter. Ohne es vorher zu wissen, würde auch niemand "Plim-Plim" mit dem Unternehmen Globo Comunicação e Participações, einem Teil des viertgrößten Medienunternehmens der Welt, in Verbindung setzen.

Das Unternehmen wollte den Klang ursprünglich auch für die Nutzung im TV registrieren lassen. Auch hier waren die Richter jedoch der Auffassung, dass der Zuschauer die Tonfolge nur als Hinweis auf Beginn oder Ende einer Sendung auffassen würde. Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten vorgehen.

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