EU plant höhere Kraftstoffsteuer:Diesel und Dreck

Für Diesel-Fahrer muss die Nachricht aus Brüssel wie ein Schlag kommen: Die EU plant, den Kraftstoff höher zu besteuern. Bevor die Betroffenen jetzt "Sauerei!" rufen, lohnt sich ein Blick auf die Fakten: Die Regelung enthält lange Übergangsfristen - und ist mit Blick auf die Energiewende grundsätzlich richtig.

Alexandra Borchardt

Für Autofahrer, die sich gerade ein Diesel-Fahrzeug gekauft haben, kommt die Nachricht aus Brüssel wie ein Schlag: Ausgerechnet der Kraftstoff, den die deutsche Autoindustrie jahrelang als besonders umweltfreundlich gepriesen hat, könnte künftig deutlich teurer werden - und sogar den Preis für Benzin toppen.

ADAC: Kraftstoffpreise immer noch viel zu hoch

Die EU plant eine höhere Besteuerung für Diesel - die deutsche Autoindustrie protestiert.

(Foto: ddp)

Der Grund sind neue Steuerpläne der EU. Weil Brüssel die Kraftstoffsteuern künftig quer über alle Sorten allein nach Energiegehalt und Schadstoffausstoß bemessen will, würde der Preis für einen Liter Diesel verglichen mit den heutigen Werten um 28 Cent steigen, wie EU und Autoindustrie kalkulieren.

Für die Verbraucher wäre das ein Hohn, denn Diesel-Autos kosten in der Anschaffung mehr als Benziner, die Investition macht sich wegen des geringeren Kraftstoffpreises und Verbrauchs erst über die Jahre bezahlt.

Bevor der Diesel-Fahrer jetzt aber "Sauerei!" ruft, ins Autohaus eilt und sein Geld zurückfordert, lohnt sich ein Blick auf die Fakten. Erstens soll die Regelung erst 2020 voll in Kraft treten. Bis dahin sind viele Autos von heute schon nicht mehr auf den Straßen; beim Neuwagenkauf hätte jeder Zeit, sich auf neue Gegebenheiten einzustellen. Zweitens müssen Steuerfragen in der EU einstimmig entschieden werden. Da wird es erfahrungsgemäß keine Vorschrift geben, die der dieselaffinen deutschen Autoindustrie den Boden entzieht.

Grundsätzlich ist die Idee aber richtig, die Konsumenten für ihren Anteil am Energiekonsum und der Umweltverschmutzung systematisch zur Kasse zu bitten. Natürlich muss es Übergangsfristen und Bestandsschutz geben. Aber wer - zu Recht - nach der Energiewende ruft, darf hinterher nicht über die Rechnung klagen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: