Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland: Im laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen des Mindestlohns für Lkw-Fahrer auf der Durchreise, hat die Brüsseler Behörde ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung geschickt. Dies teilte die Kommission am Donnerstag mit. Das Verfahren gegen Deutschland wurde bereits vor gut einem Jahr eröffnet, die Bedenken seien seitdem aber nicht ausgeräumt worden. Die Kommission unterstütze zwar grundsätzlich das Prinzip eines Mindestlohns, aber eine systematische Anwendung der Mindestlohngesetze auf alle Verkehrsleistungen in den jeweiligen Staatsgebieten stelle eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs dar. Ein ähnliches Verfahren leitete die Kommission jetzt auch gegen Frankreich ein. Zuletzt hatten sich elf EU-Staaten wegen enormen Verwaltungsaufwands und hoher Kosten über die deutsche und die französische Mindestlohn-Regelung in Brüssel beschwert. Beide Länder haben nun zwei Monate Zeit zu reagieren. Im äußersten Fall könnte die EU-Kommission gegen Deutschland und Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
EU-Kommission:Mindestlohn für Lkw-Fahrer im Visier
Im Vertragsverletzungsverfahren wegen des Mindestlohns für Lkw-Fahrer auf der Durchreise hat die Behörde den Druck auf die Bundesregierung mit einem weiteren Schreiben erhöht.
Von Alexander Mühlauer, Luxemburg
© SZ vom 17.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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