EU:Kommission hat bei Nord-Stream unrecht

Die Europäische Union plant Auflagen für die Gasleitung von Russland nach Deutschland, die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Aber geht das so einfach? Nein, heißt es dazu in einem neuen juristischen Gutachten.

Die von der EU-Kommission geplanten Auflagen für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 sind einem Gutachten zufolge unzulässig. Sie würden gegen die UN-Seerechtskonvention verstoßen, heißt es in dem Papier des juristischen Dienstes des Europäischen Rates. Die Gasleitung von Russland nach Deutschland soll bis Ende 2019 verlegt werden. Da das Projekt in der EU sehr umstritten ist, sucht die Kommission eine Handhabe, um mit Russland über den Betrieb zu verhandeln. Im November legte sie Pläne zur Änderung EU-Gasrichtlinie vor. Für Nord Stream 2 sollen demnach erhebliche Auflagen gelten. Der juristische Dienst des Rates kommt jedoch zu dem Schluss, dass die EU nicht die Kompetenz habe, das entsprechende Recht auf Pipelines auszudehnen, die ausschließliche Wirtschaftszone von EU-Mitgliedsländern durchqueren - das gelte auch für Meere, in diesem Fall die Ostsee.

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